Hervorgehoben:Öffnungszeiten 1. August 2025
Das Ausweiszentrum bleibt von Donnerstag, 31. Juli 2025, ab 16:00 Uhr bis und mit Freitag, 1. August 2025 geschlossen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Pass 22 oder das Kombiangebot, bestehend aus Pass 22 und Identitätskarte, beim Ausweiszentrum Aargau beantragen.
Das Ausweiszentrum bleibt von Donnerstag, 31. Juli 2025, ab 16:00 Uhr bis und mit Freitag, 1. August 2025 geschlossen.
Sie können die Bestellung online oder telefonisch vornehmen. Im Anschluss daran erfolgt eine Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache (Erfassung der biometrischen Daten).
Beachten Sie, dass Ausweisbestellungen via Kontaktformular oder E-Mail grundsätzlich nicht bearbeitet werden.
Sie erreichen uns unter der Nummer 062 835 19 28.
Wir empfehlen Ihnen, die Ausweisbestellung inkl. Terminreservation online(öffnet in einem neuen Fenster) vorzunehmen, um längere Wartezeiten und mehrmalige Anrufversuche zu vermeiden.
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt maximal 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde.
Ausweis | Gültigkeit | Kosten inkl. Porto | Antragsstelle |
---|---|---|---|
Pass 22 Minderjährige | 5 Jahre | Fr. 65.00 | Ausweiszentrum Aargau |
Pass 22 Erwachsene | 10 Jahre | Fr. 145.00 | Ausweiszentrum Aargau |
Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) Minderjährige | 5 Jahre | Fr. 78.00 | Ausweiszentrum Aargau |
Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) Erwachsene | 10 Jahre | Fr. 158.00 | Ausweiszentrum Aargau |
Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum Aargau zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA, V PAY, TWINT).
Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität überprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten wie Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift werden erfasst.
Möchten Sie ein eigenes Foto verwenden, muss dies den bundesrechtlichen Anforderungen(öffnet in einem neuen Fenster) entsprechen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss. Die Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden.
Formular Einwilligungserklärung(öffnet in einem neuen Fenster)
Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige aufgeben und diese bei der kantonalen Passstelle vorweisen.
Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter.
ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem Ausweiszentrum Aargau oder der Polizei abzugeben.
Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.
Zukünftige Eheleute können maximal 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen. Eine zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen.
Das Ausweiszentrum Aargau erteilt keine Auskünfte zu den jeweiligen Einreisebestimmungen. Informieren Sie sich vorgängig über die Einreise – und Aufenthaltsbestimmungen bei der zuständigen Vertretung Ihres Transit- oder Ziellandes.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
Gemäss Art. 10 Abs. 1 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige(öffnet in einem neuen Fenster) (Ausweisverordnung, VAwG; SR 143.11) in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung des EJPD vom 16. Februar 2010 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige(öffnet in einem neuen Fenster) (SR 143.111) übernimmt die zuständige ausstellende Behörde die Personendaten aus dem elektronischen Personenstandsregister (Infostar). Die Namensführung der Ausweisdokumente muss zwingend mit den Personendaten aus dem elektronischen Personenstandsregister (Infostar) übereinstimmen. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, verwenden Sie im Alltag möglicherweise den sogenannten Allianznamen. Wenn Sie es wünschen, wird der Allianzname in Pass- und Identitätskarte eingetragen. Details zur möglichen Bildung und Verwendung eines Allianznamens sind in Art. 4a der Verordnung(öffnet in einem neuen Fenster) des EJPD geregelt.