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Ausweiszentrum

Beglaubigungen

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.

Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.

Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.

Für alle anderen Länder gilt, dass die Überbeglaubigung des Ausweiszentrums Aargau durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden muss.

Übersichtstabelle: Dokumente und benötigte Unterschriften

Art des DokumentsUnterschrift, die Sie vor der Überbeglaubigung oder Apostille einholen müssen
Verträge, Pass- und Identitätskartenkopien, Ausländerausweise und diverse andere DokumenteUrkundspersonen (siehe Register) (PDF, 7 Seiten, 228 KB)
Beglaubigungspersonen (siehe Register) (PDF, 22 Seiten, 51 KB)
Zivilstandsamtliche Dokumente
z.B. Geburtsschein, Eheschein, Todesurkunde, Personenstandsausweis
Zuständiges Regionales Zivilstandsamt Kanton Aargau
Dokumente der Gemeinde
z.B. Wohnsitzbescheinigung
Zuständige Gemeindebehörde Kanton Aargau
Urteil des BezirksgerichtsGerichte Kanton Aargau
Generalsekretariat
Obere Vorstadt 40
5000 Aarau
062 835 38 24
Ärztliches DokumentDepartement Gesundheit und Soziales
Kantonsärztlicher Dienst
Bachstrasse 15
5000 Aarau
062 835 29 60
Tierärztliches DokumentDepartement Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz
Veterinärdienst
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau
062 835 29 70
FahrzeugausweisDepartement Volkswirtschaft und Inneres
Strassenverkehrsamt
Länzert 2
5503 Schafisheim
062 886 23 23
Maturitätszeugnis, Schuldiplom, Schulzeugnis,
Arbeitsbestätigung von Schulsekretariat, Lehrerpatent,
Lehrerbesoldung
eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Departement Bildung, Kultur und Sport
Bachstrasse 15
5000 Aarau
062 835 22 22
Dienstbüchlein (Militär)Departement Gesundheit und Soziales
Militär und Bevölkerungsschutz
Rohrerstrasse 7
5001 Aarau
062 835 31 00
Auszug aus dem Zentralstrafregister*
Dokument einer Schweizerischen Vertretung
im Ausland (Botschaft, Konsulat)*
Schweizerische Bundeskanzlei
Legalisationen
Gurtengasse 5
3003 Bern
058 462 37 69

* Diese Dokumente können vom Ausweiszentrum Aargau nicht beglaubigt werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Falls Sie ein anderes Dokument haben, welches nicht auf der Liste ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wenn die benötigten Unterschriften eingeholt sind, besteht die Möglichkeit direkt bei uns am Schalter vorbeizukommen oder die Dokumente zu senden. Bitte teilen Sie uns das Bestimmungsland und die Rücksendeadresse mit.

Sollte die Adresse im Ausland liegen, bitten wir Sie, sich vorher mit uns telefonisch oder per Kontaktformular in Verbindung zu setzen.

Gebühren

Apostille Fr. 40.00

Überbeglaubigung Fr. 20.00