Es ist Aufgabe des Tierschutzes, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Folgende Aufgaben gehören in den Zuständigkeitsbereich des Tierschutzes:
- Kontrolle und Bewilligung von Heim-, Wild- und Zootierhaltungen
- Kontrolle von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen
- Kontrolle und Bewilligung von Tierheimen, Tierhandlungen und Tierversuchen
Verstösse gegen den Tierschutz
Meldungen aus der Bevölkerung über schlecht gehaltene oder misshandelte Tiere sind für die Arbeit des Veterinärdienstes unentbehrlich. Je besser eine Meldung dokumentiert ist, desto effizienter kann der Veterinärdienst handeln.
Meldungen sind per Post oder per Mail an den Veterinärdienst zu richten. Nach Möglichkeiten sollten sie folgende Angaben beinhalten:
- Tierart
- Anzahl der betroffenen Tiere
- Besitzer der Tiere
- Genaue Beschreibung der Missstände
- Adresse und Erreichbarkeit der meldenden Person (anonyme Meldungen werden nicht bearbeitet)
Die Ergebnisse einer Kontrolle unterstehen dem Amtsgeheimnis, das heisst, der Veterinärdienst teilt der meldenden Person aus Datenschutzgründen keine Resultate mit.