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Veterinärdienst

Tierschutz

Der Veterinärdienst überprüft die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung und ordnet bei Verstössen Massnahmen zur Behebung der Mängel an. Für Fragen rund um die Tierschutzgesetzgebung steht der Veterinärdienst für Tierhaltende zu Verfügung.

Es ist Aufgabe des Tierschutzes, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.

Folgende Aufgaben gehören in den Zuständigkeitsbereich des Tierschutzes:

  • Kontrolle und Bewilligung von Heim-, Wild- und Zootierhaltungen
  • Kontrolle von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen
  • Kontrolle und Bewilligung von Tierheimen, Tierhandlungen und Tierversuchen

Merkblätter & Formulare

Nutztiere

Meldeformular Tierschutz (Nutz-, Heim- und Wildtiere)

Gesuch für Züchter, Tiervermittlungen, Handel, Werbung

Gesuch für Tierheime und Tierbetreuungsdienste

Bewilligungsgesuch für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird

Bewilligungsgesuch für Tourneen von Zirkussen mit Wildtieren

Gesuch für das Halten von Wildtieren

Tierbestandskontrolle bei Wildtierhaltungen

Tierbestandsliste für Vögel

Gesuch für das Halten von geschützten Vögeln

Verstösse gegen den Tierschutz

Meldungen aus der Bevölkerung über schlecht gehaltene oder misshandelte Tiere sind für die Arbeit des Veterinärdienstes unentbehrlich. Je besser eine Meldung dokumentiert ist, desto effizienter kann der Veterinärdienst handeln.

Meldungen können per Mail an veterinaerdienst@ag.ch , per Post oder per Meldeformular(öffnet in einem neuen Fenster) eingereicht werden.

Nach Möglichkeiten sollten Meldungen folgende Angaben beinhalten:

  • Besitzer der Tiere oder Adresse der Tierhaltung (zwingend nötig)
  • Tierart (zwingend nötig)
  • Anzahl der betroffenen Tiere
  • Genaue Beschreibung der Missstände
  • Adresse und Erreichbarkeit der meldenden Person (zwingend nötig, anonyme Meldungen werden nicht bearbeitet)

Die Ergebnisse einer Kontrolle unterstehen dem Amtsgeheimnis, das heisst, der Veterinärdienst teilt der meldenden Person aus Datenschutzgründen keine Resultate mit. Umgekehrt gilt auch: die meldende Person ist gegenüber dem Tierhalter / der Tierhalterin anonym.