Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Diese Seite liefert Informationen zur Vogelgrippe und den aktuell geltenden Vorschriften und Massnahmen.
Zur Eindämmung des Vogelgrippe-Virus galten im Winter 2022/23 in der ganzen Schweiz Schutzmassnahmen. Im Frühling entschärfte sich die Seuchenlage. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hob die nationalen Schutzmassnahmen auf und erliess per 27. Mai die Verordnung, dass die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die allgemeine Meldepflicht für Geflügelhaltungen.
Die Antworten zu den wichtigsten und häufigsten Fragen finden Sie weiter unten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich habe einen Wildvogel gefunden. Was soll ich tun?
Bitte melden Sie Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln dem zuständigen Jagdaufseher. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen und ob der Vogel auf Vogelgrippe beprobt wird.
Bitte berühren Sie den Wildvogel nicht.
Fangen Sie den Wildvogel nicht ein und bringen Sie ihn nicht zum Tierarzt.
(Das gilt allgemein für alle Wildtiere.)
Der zuständige Jagdaufseher kann via Gemeinde oder über die Jagdrevierkarten des Kantons Aargau gefunden werden.
Wo muss ich meine Tierhaltung anmelden?
Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinst-Haltungen mit wenigen Tieren.
Bitte melden Sie die folgenden Informationen:
- Vorname und Name Tierhalter/in
- Telefonnummer
- Mobiltelefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Adresse und PLZ/Ort der Haltung
- Geflügelart und Anzahl
Kontakt:
Departement Finanzen und Ressourcen
Sibylle Lovric-Sep
Landwirtschaft Aargau
Direktzahlungen und Beiträge
Tellistrasse 67, 5001 Aarau
Tel. 062 835 27 56
E-Mail: sibylle.lovric@ag.ch
Welche Massnahmen gelten im Aargau?
Die ganze Schweiz gilt als Beobachtungsgebiet. Deshalb müssen Geflügelhaltende Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Symptome sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Aufnahme von Wasser oder Futter.
Bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln, die ein Risiko für Geflügelhaltungen darstellen, kann der Kanton örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen. Ein solches Kontrollgebiet umfasst in der Regel ein Gebiet im Umkreis von 1 km um die Fundorte von Wildvögeln mit Aviärer Influenza. Über lokale Schutzmassnahmen entscheidet das kantonale Veterinäramt. Es beurteilt dafür das Risiko für eine Ausbreitung des Virus. Dabei orientiert es sich am Verhalten der betroffenen Wildvögel oder auch an deren Nähe zu Geflügelhaltungen.
Aktuell gibt es im Aargau keine Kontrollgebiete.
Abgesehen davon wird empfohlen, Gehege frühzeitig für die nächste Vogelgrippe-Saison auszurüsten. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Damit das Geflügel Auslauf geniessen kann, empfiehlt sich ein überdachtes und umzäuntes Gehege.
Wie lange gelten die Massnahmen noch?
Die Massnahmen waren ursprünglich bis am 31. Juli 2023 befristet. Weil die Vogelgrippe nach wie vor lokal auftritt, wurde die Verordnung bis am 15. Oktober 2023 verlängert.