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Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Diese Seite liefert Informationen zur Vogelgrippe und den aktuell geltenden Vorschriften und Massnahmen in den Kontroll- und Sperrgebieten.

Am 24. November 2022 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die "Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza" erlassen.
Bitte beachten Sie auch die Meldepflicht für Geflügelhaltungen. Die Antworten zu den wichtigsten und häufigsten Fragen finden Sie weiter unten.

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza

Medienmitteilung erster Vogelgrippefall bei einem Wildvogel im Kanton Aargau (PDF, 2 Seiten, 126 KB)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe einen Wildvogel gefunden. Was soll ich tun?

Bitte melden Sie Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln dem zuständigen Jagdaufseher. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen und ob der Vogel auf Vogelgrippe beprobt wird.

Bitte berühren Sie den Wildvogel nicht.
Fangen Sie den Wildvogel nicht ein und bringen Sie ihn nicht zum Tierarzt.
(Das gilt allgemein für alle Wildtiere.)

Der zuständige Jagdaufseher kann via Gemeinde oder über die Jagdrevierkarten des Kantons Aargau gefunden werden.

Jagdrevierkarten des Kantons Aargau

Wo muss ich meine Tierhaltung anmelden?

Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinst-Haltungen mit wenigen Tieren.

Bitte melden Sie die folgenden Informationen:

  • Vorname und Name Tierhalter/in
  • Telefonnummer
  • Mobiltelefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Adresse und PLZ/Ort der Haltung
  • Geflügelart und Anzahl

Kontakt:

Departement Finanzen und Ressourcen

Sibylle Lovric-Sep
Landwirtschaft Aargau
Direktzahlungen und Beiträge
Tellistrasse 67, 5001 Aarau

Tel. 062 835 27 56
E-Mail: sibylle.lovric@ag.ch

Welche Massnahmen gelten im Aargau?

Im Aargau müssen aktuell die Massnahmen für das Kontrollgebiet (das die ganze Schweiz beinhaltet) umgesetzt werden. Momentan sind nur die Artikel 7-11 der Verordnung (siehe oben) relevant.

Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindern (Netz über Auslauf oder nur in geschlossenen Bereichen halten, Futter- und Tränkestellen vor Wildvögeln sichern)
  • Hühner getrennt von Gänsen, Enten und Straussen halten
  • Hygieneschleuse einrichten und Zutritt zur Tierhaltung beschränken
  • Symptome sofort dem Tierarzt melden (respiratorische Symptome, Rückgang der Legeleistung oder der Futter-/Wasser-Aufnahme)

Diese Massnahmen gelten mindestens bis am 30. April 2023 (für Details siehe unten).

Merkblatt des BLV über die geltenden vorbeugenden Massnahmen (PDF, 1 Seite, 450 KB)

Wie lange gelten die Massnahmen noch?

Das aktuelle Kontrollgebiet und die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen bleiben mindestens bis am 30. April 2023 in Kraft.

Die Massnahmen waren ursprünglich bis am 15. Februar 2023 befristet. Allerdings wurden in verschiedenen Kantonen Wildvögel positiv auf Aviäre Influenza getestet. Deshalb wurden die Massnahmen gemäss Medienmitteilung des BLV vom 2. Februar 2023 verlängert.

Medienmitteilung des BLV vom 2. Februar 2023

Nachdem es weiterhin viele Totfunde von erkrankten Wildvögeln gab, wurden die Massnahmen gemäss Medienmitteilung des BLV vom 9. März noch einmal verlängert.

Medienmitteilung des BLV vom 9. März 2023 (PDF, 2 Seiten, 154 KB)

Welche Sperrzonen gibt es momentan?

Aktuell gibt es in der Schweiz keine Sperrzonen.

Nach einem Vogelgrippe-Ausbruch im Kanton Zürich am 17. November 2022 wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Da es keine weiteren Fälle gab, wurden diese Zonen aber am 22. Dezember 2023 schon wieder aufgelöst.