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Tierseuchen

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Diese Seite liefert Informationen zur Vogelgrippe und den aktuell geltenden Vorschriften und Massnahmen.

Sind Ihre Hühner bereit für den Winter?

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ruft Hühnerhalterinnen und Hühnerhalter derzeit dazu auf, wachsam bezüglich Krankheitssymptomen der Vogelgrippe zu sein und im Zweifelsfall eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kontaktieren. Es empfiehlt, den Kontakt zwischen Wildvögeln und den eigenen Hühnern zu verhindern.

Jede Hühnerhaltung muss beim Kanton gemeldet sein.

Vogelgrippe im Kanton Zürich

Zum Jahreswechsel wurde ein tot aufgefundener Höckerschwan im Oerlingerried (Kanton Zürich) positiv auf Vogelgrippe getestet. Das kantonale Veterinäramt hatte zwischenzeitlich ein Kontroll- und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe einen Wildvogel gefunden. Was soll ich tun?

Bitte melden Sie Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln der zuständigen Jagdaufseherin oder dem zuständigen Jagdaufseher. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und ob der Vogel auf Vogelgrippe untersucht wird.

Bitte berühren Sie den Wildvogel nicht.

Fangen Sie den Wildvogel nicht ein und bringen Sie ihn nicht zum Tierarzt – Das gilt allgemein für alle Wildtiere.

Die zuständige Jagdaufseherin oder der zuständige Jagdaufseher kann via Gemeinde oder über die Jagdrevierkarten des Kantons Aargau gefunden werden.

Jagdrevierkarten des Kantons Aargau

Wo muss ich meine Tierhaltung anmelden?

Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren.

Bitte melden Sie die folgenden Informationen:

  • Vorname und Name Tierhalter/in
  • Telefonnummer
  • Mobiltelefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Adresse und PLZ/Ort der Haltung
  • Geflügelart und Anzahl

Kontakt:

Departement Finanzen und Ressourcen

Sibylle Lovric-Sep
Landwirtschaft Aargau
Direktzahlungen und Beiträge
Tellistrasse 67, 5001 Aarau

Tel. 062 835 27 56
E-Mail: sibylle.lovric@ag.ch

Welche Massnahmen gelten im Aargau?

Bei lokalen Ausbrüchen von Vogelgrippe unter Wildvögeln, die ein Risiko für Geflügelhaltungen darstellen, kann der Kanton örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen und ein Beobachtungsgebiet sowie ein Kontrollgebiet einrichten. Das Kontrollgebiet umfasst in der Regel das Gebiet im Umkreis von 1 km und das Beobachtungsgebiet das Gebiet im Umkreis von 3 km um die Fundorte von Wildvögeln mit Vogelgrippe. Über lokale Schutzmassnahmen entscheidet das kantonale Veterinäramt in Absprache mit dem BLV.

Aktuell gibt es im Aargau keine Beobachtungs- oder Kontrollgebiete.

Aufgrund der in Europa zunehmenden Anzahl von Vogelgrippefällen bei Wildvögeln und der aktuellen Lage in der Schweiz wird jedoch empfohlen, Gehege so auszurüsten, dass der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert wird. Damit das Geflügel Auslauf geniessen kann, empfiehlt sich ein überdachtes und umzäuntes Gehege. Zudem sind auf Symptome wie übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Aufnahme von Wasser oder Futter zu achten und diese umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.