Diese Seite liefert Informationen zur Vogelgrippe und den aktuell geltenden Vorschriften und Massnahmen in den Kontroll- und Sperrgebieten.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Am 24. November 2022 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die "Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza" erlassen.
Die Massnahmen wurden per 1. Mai 2023 wieder aufgehoben.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die allgemeine Meldepflicht für Geflügelhaltungen.
Die Antworten zu den wichtigsten und häufigsten Fragen finden Sie weiter unten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich habe einen Wildvogel gefunden. Was soll ich tun?
Bitte melden Sie Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln dem zuständigen Jagdaufseher. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen und ob der Vogel auf Vogelgrippe beprobt wird.
Bitte berühren Sie den Wildvogel nicht.
Fangen Sie den Wildvogel nicht ein und bringen Sie ihn nicht zum Tierarzt.
(Das gilt allgemein für alle Wildtiere.)
Der zuständige Jagdaufseher kann via Gemeinde oder über die Jagdrevierkarten des Kantons Aargau gefunden werden.
Wo muss ich meine Tierhaltung anmelden?
Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinst-Haltungen mit wenigen Tieren.
Bitte melden Sie die folgenden Informationen:
- Vorname und Name Tierhalter/in
- Telefonnummer
- Mobiltelefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Adresse und PLZ/Ort der Haltung
- Geflügelart und Anzahl
Kontakt:
Departement Finanzen und Ressourcen
Sibylle Lovric-Sep
Landwirtschaft Aargau
Direktzahlungen und Beiträge
Tellistrasse 67, 5001 Aarau
Tel. 062 835 27 56
E-Mail: sibylle.lovric@ag.ch
Welche Massnahmen gelten im Aargau?
Im Aargau mussten die Massnahmen für das Kontrollgebiet (das die ganze Schweiz beinhaltete) umgesetzt werden. Dafür waren nur die Artikel 7-11 der Verordnung (siehe oben) relevant.
Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindern (Netz über Auslauf oder nur in geschlossenen Bereichen halten, Futter- und Tränkestellen vor Wildvögeln sichern)
- Hühner getrennt von Gänsen, Enten und Straussen halten
- Hygieneschleuse einrichten und Zutritt zur Tierhaltung beschränken
- Symptome sofort dem Tierarzt melden (respiratorische Symptome, Rückgang der Legeleistung oder der Futter-/Wasser-Aufnahme)
Diese Massnahmen wurden per 1. Mai 2023 aufgehoben (für Details siehe unten).
Wie lange gelten die Massnahmen noch?
Das Kontrollgebiet und die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen wurden per 1. Mai 2023 aufgehoben.
Medienmitteilung des BLV vom 27. April 2023
Die Massnahmen waren ursprünglich bis am 15. Februar 2023 befristet. Allerdings wurden in verschiedenen Kantonen Wildvögel positiv auf Aviäre Influenza getestet. Deshalb wurden die Massnahmen letztlich bis 30. April 2023 verlängert.
Welche Sperrzonen gibt es momentan?
Aktuell gibt es in der Schweiz keine Sperrzonen.
Nach einem Vogelgrippe-Ausbruch im Kanton Zürich am 17. November 2022 wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Da es keine weiteren Fälle gab, wurden diese Zonen aber am 22. Dezember 2023 schon wieder aufgelöst.