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Tierseuchen

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Diese Seite liefert Informationen zur Vogelgrippe und den aktuell geltenden Vorschriften und Massnahmen.

Die Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich in den letzten Wochen beruhigt. Die dringliche Verordnung zum Schutz vor der Vogelgrippe ist somit am 31. März 2025 ausgelaufen und die darin angeordneten Massnahmen inkl. Beobachtungsgebiet wurden aufgehoben.

Es ist jedoch weiterhin eine erhöhte Wachsamkeit in Geflügelhaltungen geboten. Bitte melden Sie übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme einer Tierärztin oder einem Tierarzt.

Die Antworten zu den wichtigsten und häufigsten Fragen finden Sie weiter unten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BLV(öffnet in einem neuen Fenster).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe einen Wildvogel gefunden. Was soll ich tun?

Bitte melden Sie Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln der zuständigen Jagdaufseherin oder dem zuständigen Jagdaufseher. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und ob der Vogel auf Vogelgrippe untersucht wird.

Bitte berühren Sie den Wildvogel nicht.

Fangen Sie den Wildvogel nicht ein und bringen Sie ihn nicht zum Tierarzt – Das gilt allgemein für alle Wildtiere.

Die zuständige Jagdaufseherin oder der zuständige Jagdaufseher kann via Gemeinde oder über die Jagdrevierkarten des Kantons Aargau gefunden werden.

Jagdrevierkarten des Kantons Aargau

Wo muss ich meine Tierhaltung anmelden?

Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren.

Anmeldungen können Sie via Link(öffnet in einem neuen Fenster) tätigen.

Welche Massnahmen gelten im Aargau?

Das am 16. Januar 2025 angeordnete Beobachtungsgebiet wurde per 31. März 2025 aufgehoben. Aktuell gibt es im Kanton Aargau keine Beobachtungs- oder Kontrollgebiete.