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Hunde

Listenhunde

Im Kanton Aargau sind folgende Rassen und deren Mischlinge bewilligungspflichtig:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Rottweiler

Zu den typischen Mischlingen dieser Rassen gehören z.B. American Bully und Exotic Bully, welche damit ebenfalls bewilligungspflichtig sind.

Ist sich ein Hundehalter / eine Hundehalterin nicht sicher, ob sein/ihr Hund zu den oben genannten Rassen gehört, muss er/sie sich beim Veterinärdienst melden.

Listenhunde, die zu Besuch im Kanton Aargau sind, müssen an der Leine geführt werden (Leinenpflicht). Bei Spaziergängen mit mehreren Hunden, muss eine Person nur für den Listenhund verantwortlich sein (Einzelführpflicht).

Eine Halteberechtigung muss vor der Anschaffung des Hundes beantragt und gutgeheissen werden.

Bewilligung zur Durchführung der obligatorischen Erziehungskurse

Personen mit Hunden eines Rassetyps, welcher zu den Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zählen, haben eine zusätzliche Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Ausbildungsstätten, beziehungsweise Hundetrainerinnen und -trainer, welche die Voraussetzungen erfüllen, können beim Kantonalen Veterinärdienst um eine Bewilligung für die Durchführung der entsprechenden Kurse ersuchen.