Transport gefährlicher Güter
Die Chemiesicherheit überprüft Betriebe, die gefährliche Güter verpacken, einfüllen, versenden, laden, entladen oder auf der Strasse befördern.
Gefährliche Güter (Gefahrgüter) sind Stoffe, welche eine gefährliche Eigenschaft für Mensch, Tier und Umwelt haben.
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) regelt den Umgang mit gefährlichen Gütern auf der Strasse, der Schiene oder auf Gewässern. Im Bereich der Strasse sind die Kantone mit dem Vollzug beauftragt.
Unter die GGBV fallen Betriebe, welche gefährliche Güter in Mengen oberhalb festgelegter Grenzwerte befördern oder damit verbundene vor- und nachgelagerte Tätigkeiten ausüben. Die betroffenen Betriebe müssen Gefahrgutbeauftragte ernennen. Betriebe die nicht unter die GGBV fallen, aber dennoch gefährliche Güter versenden, müssen ebenfalls bestimmte Vorschriften befolgen. An sie richtet sich die Broschüre Versand und Transport Gefährlicher Güter (PDF, 26 Seiten, 1,2 MB).
Die GGBV regelt die Aufgaben und die Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten und die Pflichten der Betriebe.
Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten in den Betrieben sind zum Beispiel:
- die Kontrolle des Betriebes
- die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen
- die Schulung des Personals
Was wir tun
- Abklärung der Rechtsunterworfenheit unter die GGBV und Führen eines Betriebskatasters.
- Überprüfung der Sorgfaltspflicht, der Eigenverantwortung und der Umsetzung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen in den betroffenen Betrieben.
- Koordination unserer Tätigkeiten mit der mobilen Einsatzpolizei und dem Strassenverkehrsamt, den Vollzugsstellen anderer Kantone und denjenigen des Bundes.
Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte
Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte
- Erläuterungen zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) (PDF, 94 Seiten, 1,1 MB)
- Meldeformular des Gefahrgutbeauftragten (PDF, 1 Seite, 181 KB)
- Abklärung der Unterstellung unter die GGBV (PDF, 1 Seite, 42 KB)
- Bundesamt für Strassen ASTRA: Gefährliche Güter
- Bundesamt für Verkehr BAV: Gefahrgut
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM: Datenbank Gefahrgut
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene:
- Strassenverkehrsgesetz SVG (SR 741.01)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse SDR (SR 741.621)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV (SR 741.622)