Störfallvorsorge
Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen durch Störfälle ist eine zentrale Aufgabe der Chemiesicherheit.
Die Störfallverordnung (StFV) vom 27. Februar 1991 verlangt von den ihr unterstellten Betrieben und Verkehrsweginhabern Sicherheitsmassnahmen zur Verminderung des Risikos.
Aufgaben der Chemiesicherheit:
- Beurteilung der chemischen Risiken anhand von Kurzberichten, Risikoermittlungen und Inspektionen sowie der vorhandenen und geplanten Sicherheitsmassnahmen. Der Chemierisikokataster vermittelt eine Übersicht über die der Störfallverordnung unterstellten Betriebe und Verkehrswege.
- Beurteilung von Baugesuchen im Rahmen des ordentlichen Baugesuchsverfahrens, sofern es sich um bestehende oder künftige der Störfallverordnung unterstellte Betriebe respektive Verkehrswege handelt.
- Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Raumplanung bei Richtplanänderungen oder Umzonungen werden die Aspekte der Störfallvorsorge eingebracht.
Bundesamt für Verkehr: Störfallvorsorge(öffnet in einem neuen Fenster)
Gefahrstoff-Datenbanken:
GESTIS-Stoffdatenbank(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene:
- Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gewässerschutzgesetz GSchG (SR 814.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Störfallverordnung StFV (SR 814.012)(öffnet in einem neuen Fenster)