Biosicherheit
Der Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen ist rechtlich geregelt. Für die Überwachung der betroffenen Betriebe ist die Chemiesicherheit zuständig.
Tätigkeiten mit pathogenen, gentechnisch veränderten und einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen (Laboratorien) unterstehen der Einschliessungsverordnung. Im Gengenzug regelt die Freisetzungsverordnung den direkten Umgang mit diesen Organismen in der Umwelt sowie das Inverkehrbringen.
- Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes (BAFU)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gentechnikgesetz GTG (SR 814.91)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Einschliessungsverordnung ESV (SR 814.912)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Freisetzungsverordnung FrSV (SR 814.911)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Störfallverordnung StFV (SR 814.012)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen SAMV (SR 832.321)(öffnet in einem neuen Fenster)