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Handbuch Soziales

5. Formen der materiellen Hilfe

Gemäss § 9 Abs. 1 SPG(öffnet in einem neuen Fenster) wird die materielle Hilfe in der Regel durch Geldleistungen oder durch Kostengutsprachen gewährt. Liegen besondere Umstände vor, kann materielle Hilfe auch auf andere Weise erbracht werden (§ 9 Abs. 2 SPG).(öffnet in einem neuen Fenster)