19.5 Wohnsitznahme
Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge haben die freie Wohnsitzwahl. In der Zeit bis zur Wohnsitznahme steht ihnen die Immobilienfachstelle des Fachbereichs Integration der Sektion Öffentliche Sozialhilfe im Kantonalen Sozialdienst beratend zur Seite. Die Gemeinden können den betroffenen Personen den Zugang zu externen Beratungsangeboten wie "Wohnstart" von Caritas Aargau ermöglichen.