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11. Auflagen und Weisungen, Kürzungen, Einstellung, Reduktion Sozialhilfeanspruch, Abzug Betriebskosten Motorfahrzeug

11.2 Kürzung und Einstellung der materiellen Hilfe bei Nichbefolgung von Auflagen und Weisungen

Die in § 10 SPV(öffnet in einem neuen Fenster) festgehaltenen Bemessungsrichtlinien und die SKOS-Richtlinien(öffnet in einem neuen Fenster) definieren das soziale Existenzminimum. Eine generelle Kürzung dieser Ansätze ist nicht zulässig. Es ist aber möglich, dass die Bemessungsrichtlinien ausnahmsweise und in begründeten Einzelfällen unterschritten werden können, ohne dass dadurch der Grundsatz der menschenwürdigen Existenz verletzt wird.