Hinweis:Hinweis
Dieses Kapitel wird in Kürze aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2025 wird für alle Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, eine Tagestaxe von maximal Fr. 200.─ bei den Ergänzungsleistungen anerkannt. Ob den betroffenen Personen eine Sozialhilfeabhängigkeit droht, ist nicht mehr von Relevanz für die Höhe der Tagestaxe gemäss § 42 Abs. 1 Pflegeverordnung. Das Verfahren um Erhöhung der anerkannten Tagestaxe entfällt damit.