10.1.4 Erhöhung Tagestaxen § 42 Pflegeverordnung
Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben und deren Mittel inklusive Ergänzungsleistungen die Kosten für Pension und Betreuung nicht decken, haben Anspruch auf eine erhöhte Tagestaxe gemäss § 42 Pflegeverordnung. Der zusätzliche Antrag ist durch die Sozialbehörden bei der SVA Aargau zu stellen. Die SVA Aargau kann mit einem begründeten Antrag eine Tagestaxe bis maximal Fr. 190.- anrechnen. Ziel ist es, eine Sozialhilfeabhängigkeit von Personen in einem Heim oder Spital zu vermeiden. Ein Anspruch auf erhöhte Ergänzungsleistungen besteht bei ausgewiesener Bedürftigkeit.