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Finanzhilfen des Bundes

Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Der Bund richtet Finanzhilfen an Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung aus, damit Eltern Familie und Arbeit oder Ausbildung besser vereinbaren können.

Das Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder in Kindertagesstätten oder in schulergänzenden Einrichtungen fördern soll, besteht seit 2003. Die Geltungsdauer des Gesetzes dauert bis zum 31. Dezember 2026. Das revidierte Bundesgesetz und die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG und KBFHV) sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.