Dienst im Zivilschutz verschieben
Dienstverschiebungsgesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht und begründet werden können. Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen; solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt wurde.
Voraussetzungen
Es muss ein zwingender Grund vorliegen.
Ablauf
Das Gesuch muss schriftlich vom AdZS eingereicht werden. Die zuständige Stelle (ZSO, AMB oder Bund) ist auf dem Aufgebot ersichtlich. Die nötigen Bestätigungen (z.B. Arbeitgeber, Ausbildungsstätte, Schule, Arztzeugnis) müssen beigelegt werden.
Das Aufgebot und das Dienstbüchlein müssen nicht mitgesendet werden.
Der Entscheid wird dem AdZS schriftlich mitgeteilt.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch
- Bestätigungen (z.B. Arbeitgeber, Ausbildungsstätte, Schule, Arztzeugnis)
Die Kosten für Arztzeugnisse gehen zu Lasten des Gesuchstellers.
Fristen und Termine
Das Gesuch muss spätestens drei Wochen vor dem Dienstbeginn der zuständigen Stelle vorliegen.
Kosten
- Keine Bearbeitungsgebühren
- Kosten für Arztzeugnisse etc. müssen vom Gesuchsteller getragen werden.
Rechtliche Grundlagen
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau BZG-AG (SAR 515.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (SAR 515.211)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Verschiebungsgesuch (PDF, 1 Seite, 125 KB)