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Zivilschutz

Schutzanlagen

Kommandoposten dienen als Führungsstandorte für die Zivilschutzorganisationen (ZSO) und als geschütze Standorte des Regionalen Führungsorgans (RFO). Das Material und die Mannschaftsunterkünfte befinden sich in Bereitstellungsanlagen (BSA).

Unterirdische Panzertüre als Eingang zu einer Schutzanlage.
© Kanton Aargau

Bei einer Schutzanlage handelt es sich um eine Schutzbaute, die als Kommandoposten für behördliche Aufgaben im Bevölkerungsschutz verwendet wird. Kommandoposten dienen als geschützte Führungsstandorte für die Zivilschutzorganisationen (ZSO) und die Regionalen Führungsorgane (RFO).

Weitere Typen von Schutzanlagen sind Bereitstellungsanlagen (BSA), in denen sich das Material und die Mannschaftsunterkünfte befinden, geschützte Sanitätsstellen (GSS) und geschützte Spitäler (ehemals GOPS).

In den Aargauer Spitälern sind drei geschützte sanitätstdienstliche Anlagen mit Patientenbetten vorhanden. Diese Notspitäler sind innert wenigen Tagen einsatzbereit. Zusätzlich sind über den ganzen Kanton geschützte Sanitätstellen verteilt, die im Notfall ebenfalls in Betrieb genommen werden können.

Die Schutzanlagen werden regelmässig überprüft. Diese Kontrollen werden vom Kanton durchgeführt. Bund und Kantone sind für die Bedarfsplanung von Schutzanlagen und deren Regelung verantwortlich.

Zugelassene Komponenten zur Erstellung der Schutzanlagen finden Sie hier:
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