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Ein Duplikat des Dienstbüchleins Zivilschutz beantragen

Bei Verlust des Dienstbüchleins für den Zivilschutz muss ein Duplikat beantragt werden. Das Duplikat ist kostenpflichtig.

Voraussetzungen

  • Einteilung zum Zivilschutz
  • Keine militärische Meldepflicht
  • Verlust des Dienstbüchleins

Ablauf

Wenn Sie den Verlust des Dienstbüchleins feststellen, melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Zivilschutzstelle.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular

Fristen und Termine

Innert 14 Tagen nach dem Feststellen des Verlusts.

Kosten

Das Duplikat des Dienstbüchleins kostet 200 Franken.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Schutzdienstleistung und Kontrollführung des Zivilschutzes im Kanton Aargau KV-ZS AG § 8 (SAR 515.213)(öffnet in einem neuen Fenster)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Antrag Dienstbüchlein für Zivilschutz (PDF, 1 Seite, 99 KB)