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Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe beantragen

Die Rückerstattung kann erst erfolgen, wenn die Dienstpflicht vollumfänglich erfüllt worden ist. Dies gilt sowohl für den Militär- als auch für den Zivildienst.

Voraussetzungen

Die Gesamtdienstleistungspflicht (Militär- oder Zivildienst) muss erfüllt sein.

Ablauf

Für Angehörige der Armee

  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Stellen Sie uns das Antragsformular mit Ihrem Dienstbüchlein oder eine Kopie der Dienstleistungen zu.

Antrag für Rückerstattung AdA (PDF, 1 Seite, 98 KB)

Für Zivildienstleistende

  • Der Wehrpflichtersatz erhält zeitgleich die Bestätigung der Dienstleistungspflicht von der Zivildienststelle. Anschliessend fordern wir Ihre Kontoinformationen an.
  • Falls Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung der Dienstpflicht von uns hören, dürfen Sie uns selbstverständlich auch eine Kopie der Bestätigung zur Dienstpflichterfüllung zustellen sowie das ausgefüllte Rückerstattungsformular.

Antrag für Rückerstattung ZIVI (PDF, 1 Seite, 96 KB)

Wurde eine Ersatzabgabe noch in einem anderen Kanton bezahlt, werden die Unterlagen direkt an die zuständige Wehrpflichtersatzverwaltung weitergeleitet.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag.
  • Dienstbüchlein oder eine Kopie der Dienstleistungen.
  • Bestätigung der Dienstleistungspflicht der Zivildienststelle.

Fristen und Termine

Der Rückerstattungsanspruch verjährt fünf Jahre nach Ablauf der Wehrpflicht.

Kosten

Auf Rückerstattungsbeiträgen (Nachholung Militär- oder Zivildienst) wird kein Zins vergütet.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Für die Rückzahlung allfälliger Guthaben, welche bei der definitiven Veranlagung (Veranlagungsverfügung) entstehen können, benötigen wir Ihr persönliches Schweizer Bank- oder Postkonto (IBAN).