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Ersatzbefreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe beantragen

Menschen mit erheblicher Behinderung sind von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit. Dies gilt für körperliche, geistige und psychische Behinderungen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine erhebliche körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die eine Integritätsschädigung (Invalidität, Arbeitsunfähigkeit) von mindestens 40 Prozent nach sich zieht. Die Behinderung muss mit einem aktuellen Arztzeugnis belegt werden.

Ablauf

  1. Füllen Sie den Fragebogen aus und unterschreiben Sie diesen.
  2. Senden Sie den Fragebogen mit allen nötigen und zusätzlichen Unterlagen an die Wehrpflichtersatzverwaltung.

Benötigte Unterlagen

  • korrekt ausgefüllter Fragebogen
  • Arztbericht nicht älter als 3 Monate

Bitte senden Sie zusätzlich Kopien aller Unterlagen mit, die Ihren Fall dokumentieren.

Fristen und Termine

In der Regel sind Begehren um Ersatzbefreiung nicht an Fristen gebunden, jedoch sind die Einsprachefristen einzuhalten.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

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