Gesuch für Auslandurlaub einreichen
Voraussetzungen
- Der Auslandaufenthalt dauert ununterbrochen länger als 12 Monate.
- Zivilrechtliche Abmeldung.
Ablauf
Das Gesuch für Auslandurlaub muss mit dem Dienstbüchlein beim Kreiskommando eingereicht werden. Die vorübergehende Adresse im Ausland und eine Kontaktperson mit Adresse in der Schweiz muss im Gesuch enthalten sein.
- Der Auslandurlaub wird erteilt, wenn die Meldepflichtigen die Pflichten erfüllt haben, die sich bis zum Zeitpunkt der Ausreise aus der Schweiz aus der Wehrpflicht oder der Militärdienstpflicht für sie ergeben (Militärdienst, Schiesspflicht, Wehrpflichtersatz etc.).
- Militärisch Eingeteilte haben vor der Abreise, nach den Weisungen des Kreiskommandos, ihre militärische Ausrüstung und ihre Waffe im Armeelogistikcenter Othmarsingen abzugeben.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular "Gesuch um Auslandurlaub" mit Unterschrift.
- Bestätigung der Auslandabwesenheit (Arbeits-, Schulbestätigung, usw.).
- Dienstbüchlein.
Fristen und Termine
- In der Regel zwei Monate vor der Abreise.
- Nach der Rückkehr muss sich der Meldepflichtige innert 14 Tagen beim Kreiskommando melden.
Kosten
- Der Wehrpflichtersatz richtet sich nach den geltenden Weisungen der Wehrpflichtersatzverwaltung.
- Die Wehrpflichtersatzabgabe muss für die Dauer des Auslandaufenthaltes (max. 3 Auslandjahre) und vor der definitiven Erteilung des Urlaubs bezahlt werden.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Gesuch für Auslandurlaub (PDF, 2 Seiten, 241 KB)