Teilnahme an Bundesübungen für ausländische Staatsbürger beantragen
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung der Teilnahme von ausländischen Staatsbürgern bei Bundesübungen (obligatorisches Bundesprogramm und Eidgenössisches Feldschiessen).
Ablauf
Das Online-Formular wird durch den Schützenverein ausgefüllt.
Benötigte Unterlagen
- Angaben und Kontaktdaten des Präsidenten des Vereins
- Personalien der zu bewilligenden Person
- VVA Adressnummer der zu bewilligenden Person
- digitale Kopie der Aufenthalts-/ Niederlassungsbewilligung
- bei Aufenthaltsbewilligung B: digitale Kopie des Waffenerwerbsschein oder der Bestätigung des Heimatstaates(Gemäss Art. 12 Schiessverordnung, respektive Art. 9a Abs. 1bis Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition)
Fristen und Termine
Keine
Anleitungen
Weitere Informationen zur Schiesspflicht finden Sie auf der Webseite "Obligatorisches Schiessen" des Kreiskommandos.