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Gefährdungs- und Risikoanalyse

Vorgehen

Die bei der Gefährdungs- und Risikoanalyse Kanton Aargau verwendete Methodik orientiert sich am Leitfaden "Kataplan" (BABS, 2013). Diese Methodik besteht aus zwei Phasen: Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Defizite erkennen und Vorsorgeplanung.

© Kanton Aargau

Die Phase I beinhaltet vier Teilschritte.

Der erste Teilschritt umfasst die Risikoidentifikation und die Auswahl der Gefährdungen. Der Abschluss dieses Teilschritts geschah mit dem Vorprojekt.

Die Risikoanalyse und die Entwicklung von Szenarien gehören zum zweiten Teilschritt. Hierfür diente die Erarbeitung eines Gefährdungsdossiers für jede Gefährdung. Jedes Gefährdungsdossier ist einheitlich strukturiert und beschreibt ein repräsentatives Beispiel der Intensität "gross".

Zuvor bestimmte Dossierverantwortliche erhielten den Auftrag, die Entwürfe zu prüfen und anzupassen. Sie nahmen an einem Workshop teil, an welchem sie Informationen zur Methodik, zum Ablauf der Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie zu ihren konkreten Aufgaben erhielten.

Im dritten Teilschritt findet schliesslich die Risikobewertung und -darstellung statt. Gemäss "Kataplan" dient der Begriff "Risiko" im Bevölkerungsschutz als Mass zur Bewertung von Gefährdungen. Das Risiko ist das Produkt aus der Eintretenshäufigkeit und dem Schadensausmass. Damit die einzelnen Gefährdungen untereinander vergleichbar sind, ist eine Qualifikation von deren Risikofaktoren mit einheitlichen Kriterien beziehungsweise Indikatoren zwingend. Die Eintretenshäufigkeit gibt an, wie oft das Referenzszenario während eines bestimmten Zeitraums eintritt, beispielsweise einmal in 10 Jahren. Häufig findet die Quantifizierung der Eintretenshäufigkeit aufgrund vergangener Ereignisse statt. Bei einigen Gefährdungen basiert die Quantifizierung der Eintretenshäufigkeit auf statistischen Analysen. Verschiedene vorgeschlagene Schadensindikatoren dienen der Abschätzung des Schadensausmasses.

Damit eine einheitliche Quantifizierung des Schadensausmass mittels den Schadensindikatoren möglich ist, findet eine Monetarisierung der einzelnen Schadensindikatoren mittels den so genannten Grenzkosten statt. Die Grenzkosten entsprechen dem Geldbetrag, bis zu dem eine Investition zur Vorbeugung eines Risikos als verhältnismässig gilt. Für die Monetarisierung des Schadenausmasses sind jeweils die Grenzkosten zu verwenden, die in den Dokumenten der aktuellen nationalen Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz" vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz dokumentiert sind.

Grundlage zur Risikoeinschätzung der Gefährdungen sind abgeschlossene Ereignisse, Studien, Analysen oder Einschätzungen von Expertinnen und Experten. Zu diesem Zweck hat das Projektteam mit über 50 Fachleuten aus diversen Sektoren drei Workshops durchgeführt, an welchen sie jedes Dossier kapitelweise durchgesprochen haben. Nach den Workshops fanden letzte Anpassungen von den Dossierverantwortlichen und dem Projektteam sowie eine Klärung offener Fragen statt.

Mehr zum Thema

Leitfaden Kataplan (BABS)