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Kantonsärztlicher Dienst

Infektionskrankheiten & Impfungen

Bund und Kantone überwachen das Auftreten von übertragbaren Infektionskrankheiten und treffen Massnahmen zu deren Verhütung und Bekämpfung.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Ärztinnen und Ärzte sowie Laboratorien sind verpflichtet, den Gesundheitsbehörden bestimmte Infektionskrankheiten zu melden. Die Abteilung Gesundheit nimmt die Meldungen aus dem Kanton Aargau entgegen und leitet sie an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter. Aufgrund der Meldeangaben können Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt, notwendige Massnahmen gegen eine Weiterverbreitung eingeleitet sowie bestehende Präventionsmassnahmen überprüft werden.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten, Meldeprozess und Meldeformulare(öffnet in einem neuen Fenster)

Merkblätter Infektionskrankheiten

Die nachfolgenden Merkblätter zu Infektionskrankheiten enthalten Informationen zur Ansteckung und zum Verlauf von Krankheiten (Symptome). Zudem zeigen sie die notwendigen Massnahmen im Erkrankungsfall und mögliche präventive Massnahmen auf. Sie können die Schulen, die Schulärztinnen und Schulärzte sowie den Kantonsärztlichen Dienst bei Erkrankungsfällen dabei unterstützen, die Eltern, die Lehrpersonen und das weitere Umfeld zu informieren.

Empfehlungen bei übertragbaren Krankheiten zum Schulausschluss (PDF, 10 Seiten, 723 KB).

Tuberkulose

Weitere Informationen zu Tuberkulose finden Sie auf den Webseiten der Lungenliga Aargau und des Kompetenzzentrums Tuberkulose der Lungenliga Schweiz.

Lungenliga Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
Kompetenzzentrum Tuberkulose der Lungenliga Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster) (Faktenblätter in 19 Sprachen).

Impfungen

Impfungen sind eine wirksame vorbeugende Massnahme zur Verhinderung von verschiedenen Infektionskrankheiten und deren Komplikationen. Sie haben für die Gesundheit jedes Menschen sowie auch für die öffentliche Gesundheit eine grosse Bedeutung.

Die Impfempfehlungen werden regelmässig von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) in Zusammenarbeit mit dem BAG und dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (swissmedic)

Masern

Zum Schutz ihrer Säuglinge empfehlen sowohl das BAG als auch die Ärzteschaft den Eltern die Impfung gegen Masern. Die Masern sind eine sehr ansteckende Infektionskrankheit, die insbesondere bei Babys und Erwachsenen zu schweren Komplikationen führen kann. Müttern und Vätern ohne Masernschutz (keine vorherige Impfung oder Erkrankung) wird daher empfohlen, sich zu ihrem Schutz und dem ihrer Babys impfen zu lassen, da Säuglinge in der Regel erst ab zwölf Monaten gegen Masern geimpft werden.

Keuchhusten

Zum Schutz ihrer Neugeborenen empfehlen sowohl das BAG als auch die Ärzteschaft den Eltern die Impfung gegen Keuchhusten. Keuchhusten (Pertussis) ist hochansteckend und wird durch Tröpfchen übertragen. Die Krankheit äussert sich mit heftigem Husten, der zu schweren Erstickungsanfällen führen kann. Für Erwachsene ist sie aber meist harmlos. Oft sind es die Eltern, welche ihre Kinder unwissentlich anstecken. Die Hustenanfälle können während Wochen anhalten und die Kinder beim Schlafen, Essen und Atmen einschränken. Lebensbedrohliche Komplikationen mit möglichen Dauerschäden können vor allem bei Neugeborenen oder Säuglingen auftreten.

Empfehlung / Elternbrief bei Keuchhusten (PDF, 2 Seiten, 212 KB)

Krippe und Krankheit

Wann ist ein Kind so krank, dass es für eine Weile aus der Kindertagesstätte (Kita) ausgeschlossen werden muss? Und wann dürfen "nicht-so-kranke-aber-trotzdem-ansteckende" Kinder in der Kita bleiben?

Mehrere Gesichtspunkte sind für die Entscheidung zum Ein- und Ausschluss eines kranken Kindes aus der Kinderbetreuungsstätte bedeutend: Zum Beispiel der Allgemeinzustand des Kindes, das Ansteckungsrisiko und die potentielle Gefahr für andere Kinder und Mitarbeitende.

Antworten auf diese Fragen und Vorgehen bei ansteckenden Erkrankungen in der Kindertagesstätte und liefert eine Arbeitsgruppe mit diesem Ratgeber: