Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch und vertrauliche Geburt
Sterilisation
Im eidgenössischen Sterilisationsgesetz und in der aargauischen Einführungsverordnung zum Sterilisationsgesetz wird die Sterilisation an über und unter 18-jährigen Personen geregelt. Im Informationsschreiben sind alle wichtigen Punkte aufgeführt.
Schwangerschaftsabbruch
Jeder Schwangerschaftsabbruch muss dem Bundesamt für Statistik gemeldet werden. Seit Januar 2006 erfolgt diese Meldung auf elektronischem Weg. Um Zugang zum Internet-Meldeformular zu erhalten, müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.
Meldung über einen Schwangerschaftsabbruch, den Antrag zur Registrierung ausfüllen oder ein Meldeformular im PDF-Format ausdrucken können Sie auf der Seite:
- Bundesamt für Statistik: Interruptionen(öffnet in einem neuen Fenster)
- Leitfaden "Ungewollt Schwanger?"
Vertrauliche Geburt
Hier finden Sie das "Handbuch Vertrauliche Geburt" für Fachpersonen der Geburtshilfe und Patientenadministration. Ein Falzflyer (PDF, 2 Seiten, 1,7 MB) fasst die wichtigsten Informationen zusammen.