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Fachärztinnen und Fachärzte

Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch und vertrauliche Geburt

Sterilisation

Im eidgenössischen Sterilisationsgesetz und in der aargauischen Einführungsverordnung zum Sterilisationsgesetz wird die Sterilisation an über und unter 18-jährigen Personen geregelt. Im Informationsschreiben sind alle wichtigen Punkte aufgeführt.

Informationsschreiben (PDF, 1 Seite, 90 KB)

Schwangerschaftsabbruch

Jeder Schwangerschaftsabbruch muss dem Bundesamt für Statistik gemeldet werden. Seit Januar 2006 erfolgt diese Meldung auf elektronischem Weg. Um Zugang zum Internet-Meldeformular zu erhalten, müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.

Meldung über einen Schwangerschaftsabbruch, den Antrag zur Registrierung ausfüllen oder ein Meldeformular im PDF-Format ausdrucken können Sie auf der Seite:

Vertrauliche Geburt

Hier finden Sie das "Handbuch Vertrauliche Geburt" für Fachpersonen der Geburtshilfe und Patientenadministration. Ein Falzflyer (PDF, 2 Seiten, 1,7 MB) fasst die wichtigsten Informationen zusammen.