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Coronavirus

Coronavirus-Impfung

Der Kanton Aargau orientiert sich an der vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebenen Impfstrategie.

Angebote für die Covid-19-Impfung

Die Impfempfehlung Herbst/Winter 2023 der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurde aktualisiert: Seit dem 16. Oktober 2023 ist eine einzelne Impfung mit dem adaptierten Impfstoff gegen Covid-19 möglich. An den vier Standorten Kantonsspital Aarau, Kantonsspital Baden, Spital Muri und Spital Rheinfelden kann zwischen den beiden mRNA-Impfstoffen von Pfizer/BioNTech und Moderna oder dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid® gewählt werden. Die neuen, auf die XBB.1.5-Variante adaptierten mRNA-Impfstoffe sind seit dem 16. Oktober 2023 verfügbar. Der adaptierte Impfstoff Nuvaxovid wird voraussichtlich erst Mitte November erhältlich sein. Die Terminbuchung erfolgt unverändert über die Webseiten der vier Standorte Kantonsspital Aarau, Kantonsspital Baden, Spital Muri und Spital Rheinfelden.

Zudem steht in diversen Aargauer Apotheken sowie bei Hausärzten seit dem 16. Oktober der auf die XBB.1.5-Variante adaptierte mRNA-Impfstoff von Moderna zur Verfügung. Eine Anmeldung/Terminbuchung erfolgt direkt über die Apotheke bzw. Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

EKIF-Empfehlung für Herbst / Winter 2023

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen für den Herbst/Winter 2023 besonders gefährdeten Personen (BGP) ab 16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19. Zu den BGP für schwere Covid-19-Verläufe gehören Personen im Alter ≥ 65 Jahren sowie Personen im Alter ≥16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer Vorerkrankung (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) oder Trisomie 21 (Kategorien besonders gefährdeter Personen BGP).

Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, wie viele Impfdosen eine Person bereits erhalten hat und welcher Impfstoff dabei verwendet wurde und gilt ab dem 02. Oktober 2023. Die Impfung wird bevorzugt mit einem an die XBB.1.5.-Variante angepassten mRNA-oder Protein-Impfstoff empfohlen sofern diese zugelassen und verfügbar sind. Diese Impfstoffe, wie auch die weiteren verfügbaren mRNA- und Protein-Impfstoffe gegen Covid-19 (SARS-CoV-2-Wildtyp-Impfstoffe oder angepasst an frühere Omikron-Untervarianten), sind grundsätzlich geeignet und empfohlen, um schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern. Der ideale Zeitpunkt für die COVID-19-Impfung liegt zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember 2023.

Allen anderen Personen wird keine Impfung empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Zudem bietet die Impfung keinen Schutz vor einer Virusübertragung. In Innenräumen ist das Risiko einer Ansteckung am grössten. Dort kann eine Kombination von Maske tragen, Abstand halten und regelmässigem Lüften ein sinnvoller Übertragungsschutz sein.

Es muss ein Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung bzw. Corona-Infektion eingehalten werden.

Welche Impfstoffe werden in der Schweiz eingesetzt?

Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter www.bag.admin.ch.

Wo kann ich mich im Kanton Aargau impfen lassen?

Für Impfungen an den vier Standorten Kantonsspital Aarau, Kantonsspital Baden, Spital Muri und Spital Rheinfelden ist eine Online-Voranmeldung nötig. Ein Walk-in-Betrieb ist nicht vorgesehen. Damit werden grössere Wartezeiten vermieden. An diesen vier Standorten kann zwischen den beiden mRNA-Impfstoffen von Pfizer/BioNTech und Moderna oder dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid® gewählt werden.

Die neuen, auf die XBB.1.5-Variante adaptierten mRNA-Impfstoffe sind seit dem 16. Oktober verfügbar. Der adaptierte Impfstoff Nuvaxovid wird voraussichtlich erst Mitte November erhältlich sein.

Zudem steht in diversen Aargauer Apotheken sowie bei Hausärztinnen und Hausärzten seit dem 16. Oktober der mRNA-Impfstoff von Moderna zur Verfügung. Eine Anmeldung/Terminbuchung erfolgt direkt über die Apotheke bzw. Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie sozialmedizinischen Institutionen werden wie bei einer Grippeimpfung vor Ort geimpft.

Kostenübernahme der Impfung

Die Kosten für eine einzelne Impfdosis werden vom Bund übernommen, sofern die EKIF-Empfehlung dies vorsieht. Personengruppen für welche die Kostenübernahme durch den Bund ausgeschlossen ist:

  • Touristinnen und Touristen sowie Geschäftsreisende (nicht OKP-versichert)
  • Auslandschweizer und ihre Familienangehörigen (nicht OKP-versichert)
  • Impfgrund Reise (Impfung ohne EKIF-Empfehlung)
  • Auffrischimpfung für Kinder und Jugendliche bis und mit 15 Jahren

Welche Dokumente muss ich zum Impftermin mitbringen?

Sie werden bei der Anmeldung darauf hingewiesen, wie Sie sich vorbereiten müssen und welche Dokumente Sie mitbringen sollten. Grundsätzlich benötigen Sie einen amtlichen Ausweis und Ihre Krankenkassenkarte bzw. einen anderen Versicherungsausweis.

Bringen Sie Ihr Impfbüchlein. Sie erhalten den Impfnachweis in Ihr Impfbüchlein direkt vor Ort.

Häufige Fragen zur Coronavirus-Impfung

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Impfstrategie des Kantons Aargau finden Sie in unserem FAQ.

FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Coronavirus – mit Fokus auf den Kanton Aargau.