Zweite Etappe der Pflegeinitiative
Die Initiative "Für eine starke Pflege" (Pflegeinitiative) wurde vom Volk am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat will die Volksinitiative in zwei Etappen umsetzen.
Zweite Etappe
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) eröffnet, die bis zum 29. August 2024 dauert. Teil der Vernehmlassung ist zudem eine Änderung im Bundesgesetz über Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG) vom 30. September 2016, um die Definition und die Voraussetzungen des Berufs Pflegeexpertin/Pflegeexperte (APN) zu verorten.
Mit der zweiten Etappe sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert sowie die berufliche Entwicklung gefördert werden.
- Obsan Pflege- und Betreuungspersonalbericht (PDF, 65 Seiten, 2,5 MB)
- Leitfaden Ausbildungskonzept für Praxisbildung von Gesundheitsberufen (PDF, 4 Seiten, 121 KB)
- Botschaft Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung in der Pflege (PDF, 36 Seiten, 1,2 MB)
- Faktenblatt BAG Umsetzung 2. Etappe (Art. 117b und Art 198 Ziff. 13.BV) (PDF, 6 Seiten, 115 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) Verfassungsartikel der Pflege (Art. 117b BV)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022 (SR 811.22)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Ausbildungsförderverordnung Pflege (SR 811.225)(öffnet in einem neuen Fenster)