Abrechnung der Pflegekosten für stationäre Pflegeeinrichtungen
Die kantonale Clearingstelle stellt als zentraler Ansprechpartner den Zahlungsverkehr zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen und den Gemeinden sicher.
Was macht die Clearingstelle?
Die kantonale Clearingstelle übernimmt die Vorfinanzierung des Anteils der öffentlichen Hand an den Pflegekosten (sogenannte Restkosten der Pflege). Die vorfinanzierten Beträge durch den Kanton werden an die zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinden, welche die Restkosten der Pflege schlussendlich tragen, weiterverrechnet.
Ihr direkter Einstieg zur Clearingstelle: Login(öffnet in einem neuen Fenster)