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Ambulant

Abrechnung der Pflegekosten für ambulante Leistungserbringer

Die kantonale Clearingstelle stellt den Zahlungsverkehr zwischen den ambulanten Leistungserbringern (ohne Leistungsvereinbarung) und den Gemeinden sicher.

Was macht die Clearingstelle?

Die kantonale Clearingstelle übernimmt die Vorfinanzierung des Anteils der öffentlichen Hand an den Pflegekosten (sogenannte Restkosten der Pflege). Die vorfinanzierten Beträge durch den Kanton werden an die zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinden, welche die Restkosten der Pflege schlussendlich tragen, weiterverrechnet.

Ihr direkter Einstieg zur Clearingstelle: Login(öffnet in einem neuen Fenster)