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8. Situationsbedingte Leistungen

8.6 Familienergänzende Kinderbetreuung

Familienergänzende Kinderbetreuung kann aus verschiedenen Gründen angezeigt sein. Die Kosten einer familienergänzenden Kinderbetreuung sind als situationsbedingte Leistungen zu übernehmen, wenn

  • die familienergänzende Kinderbetreuung zur Unterstützung des Hilfsprozesses notwendig und fachlich begründet ist.
  • die Kosten in einem sinnvollen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen.
  • die Kosten mit dem Aufwand von nicht unterstützten Haushalten vergleichbar sind.

Bei Erwerbstätigkeit fallen häufig Kosten für die stunden- oder tageweise Fremdbetreuung der Kinder an. Diese Auslagen sind anzurechnen, wenn sie in einem vertretbaren Verhältnis zum erzielten Erwerbseinkommen stehen. Gemeinsam mit der unterstützten Person ist – immer mit dem Kindswohl im Blick – die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienpflichten abzuwägen. Der berufliche (Wieder-)Einstieg nach einer Geburt ist unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und der Rahmenbedingungen so früh wie möglich zu planen. Erwartet wird eine Erwerbstätigkeit oder eine Teilnahme an einer Integrationsmassnahme, spätestens wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat (SKOS-Richtlinien Kapitel C.6.4. Familie).

Die Notwendigkeit, Kinder familienergänzend betreuen zu lassen, kann sich auch ergeben, wenn eine unterstützte Person an einer Integrationsmassnahme teilnimmt oder eine Ausbildung absolviert. Dient eine solche Massnahme der Integration der unterstützten Person (vgl. § 1 SPG) oder wurde sie von der Sozialbehörde gar angeordnet, dann ist die Betreuung der Kinder während der Abwesenheit der unterstützten Person sicherzustellen. Dadurch anfallende Kosten sind als situationsbedingte Leistungen zu übernehmen.

Eine familienergänzende Kinderbetreuung kann auch zum Wohl und Schutz eines Kindes angezeigt sein. Zu denken ist hier etwa an belastende Familiensituationen, denen durch eine zeitweise ausserhäusliche Betreuung des Kindes wirksam begegnet werden kann. Aber auch Aspekte wie die soziale Integration und die Förderung von sprachlichen Kompetenzen eines Kindes können dafür sprechen, Massnahmen wie zum Beispiel die Teilnahme an einer wöchentlichen Spielgruppe oder Ähnliches zu finanzieren. Erscheinen solche Massnahmen als notwendig, sind die entsprechenden Auslagen als situationsbedingte Leistung zu übernehmen.