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22.1 Alimentenbevorschussung

22.1.5 Auszahlung

Die Alimentenbevorschussung wird der gesuchstellenden Person oder einer von ihr bezeichneten Person oder Stelle ausbezahlt. Kommen Dritte für den Unterhalt des Kindes auf, kann die Alimentenbevorschussung direkt diesen ausbezahlt werden. Die Alimentenbevorschussung wird monatlich im Voraus ausbezahlt. Die Auszahlung sollte spätestens per 1. des Folgemonats erfolgen.