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11. Auflagen und Weisungen, Kürzungen, Einstellung, Reduktion Sozialhilfeanspruch, Abzug Betriebskosten Motorfahrzeug

11.2 Kürzung und Einstellung der materiellen Hilfe bei Nichbefolgung von Auflagen und Weisungen

Die in § 10 SPV festgehaltenen Bemessungsrichtlinien und die SKOS-Richtlinien definieren das soziale Existenzminimum. Eine generelle Kürzung dieser Ansätze ist nicht zulässig. Es ist aber möglich, dass die Bemessungsrichtlinien ausnahmsweise und in begründeten Einzelfällen unterschritten werden können, ohne dass dadurch der Grundsatz der menschenwürdigen Existenz verletzt wird.