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Informationsstelle AHV/IV - Leistungen der AHV (insbesondere Merkblatt Drittauszahlungen)
Die AHV-Ausgleichskassen, IV-/EL-Stellen und Familienausgleichskassen können die Leistung ganz oder teilweise an eine geeignete Drittperson oder Behörde, die die leistungsberechtigte Person unterstützt oder dauernd fürsorgerisch betreut, auszahlen, falls
Die Drittauszahlung ist in solchen Fällen auch ohne Zustimmung der leistungsberechtigten Person möglich.
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Informationsstelle AHV/IV - Leistungen der AHV (insbesondere Merkblatt Drittauszahlungen)