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Informationsstelle AHV/IV - Leistungen der AHV (insbesondere Merkblatt Drittauszahlungen)
Die Ausgleichskassen (AHV-Ausgleichskassen, IV- und EL-Stellen, Familienausgleichskassen) dürfen Drittauszahlungen nur dann tätigen, wenn
Besondere Verhältnisse liegen beispielsweise dann vor, wenn die leistungsberechtigte Person ihre finanziellen Angelegenheiten nicht selber regeln kann und daher auf Hilfe Dritter angewiesen ist.
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Informationsstelle AHV/IV - Leistungen der AHV (insbesondere Merkblatt Drittauszahlungen)