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10.1 Sozialversicherungsleistungen

10.1.10 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben. Gestützt auf das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) können Erwerbslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und über kein ausreichendes Einkommen mehr verfügen, bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.

Überbrückungsleistungen bestehen aus der jährlichen Überbrückungsleistung und aus der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Sie werden nach Bedarf festgesetzt und bis zu einem jährlichen Maximalbetrag ausgerichtet.