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Finanzhilfen des Bundes

Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Der Bund richtet Finanzhilfen an Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung aus, damit Eltern Familie und Arbeit oder Ausbildung besser vereinbaren können.

Das Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder in Kindertagesstätten oder in schulergänzenden Einrichtungen fördern soll, besteht seit 2003. Die Geltungsdauer des Gesetzes wurde vom Parlament im September 2018 erneut um vier Jahre verlängert und dauert nun bis zum 31. Januar 2023. Das Parlament hat für die Dauer der Verlängerung bis 2023 einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 124.5 Millionen Franken bewilligt.

Das revidierte Bundesgesetz und die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG und KBFHV) sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Seither können neue Gesuche gestellt werden. Im Kanton Aargau wurden bisher 213 Gesuche bewilligt und 3'163 neue Plätze geschaffen (Stand 31. Januar 2019). Die Gesuche müssen wie bisher vor der Betriebsaufnahme der Institution beziehungsweise der Erhöhung des Angebots beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingereicht werden.