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Finanzkontrolle

Risikomanagement und Qualitätssicherung

Qualitätsgrundlagen der Finanzkontrolle

Buch mit Lesezeichen
Foto: René Rötheli (© Finanzkontrolle Kanton Aargau)

Risikomanagement

Ebenen der Risikoanalyse

Bei der Bestimmung des Prüfungsumfangs und der Prüfungstiefe orientiert die Finanzkontrolle sich an der Risikolage (§ 6 GFK). Die Finanzkontrolle erledigt daher ihre Aufgaben risikoorientiert. Dies benötigt Risikoanalysen aus verschiedenen Blickwinkeln. Entsprechend werden Risikoanalysen auf Ebene Finanzkontrolle, auf Ebene der zu prüfenden Aufgabenbereiche (Kontrollbereiche) und auf Revisionsebene vorgenommen.

Risikoanalyse auf Finanzkontrollebene

Die Risikoanalyse auf Finanzkontrollebene basiert auf dem GFK, in welchem unter anderem der Zweck, die Stellung, die Organisation, die Aufgabe und der Geschäftsverkehr der Finanzkontrolle geregelt sind. Das Gesamtrisiko der Finanzkontrolle ist abgedeckt, wenn in allen Kontrollbereichen, alle Aufgaben der Finanzkontrolle in der korrekten Art und Weise bearbeitet sind.

Risikoanalyse auf Ebene der Aufgabenbereiche

Bei der Risikoanalyse auf Ebene der Aufgabenbereiche werden die qualitativen und quantitativen Risiken aller Aufgabenbereiche durch die Finanzkontrolle beurteilt. Als qualitative Risiken werden beispielsweise die Prüfsicherheit aufgrund bisheriger Revisionserfahrung, die Komplexität der Geschäftsfälle, inhärente Risiken und die politische Relevanz berücksichtigt. Welcher Aufgabenbereich in den darauffolgenden vier Jahren welcher Anzahl Schwerpunktprüfungen unterzogen wird, entscheidet sich aufgrund dieser Risikoanalyse.

Risikoanalyse auf Ebene Revision

Werden dann die Revisionen geplant, wird eine Risikoanalyse auf Ebene Revision durchgeführt. Dies dient dazu festzulegen, welche Risiken bei dieser Prüfung abzudecken sind.

Qualitätssicherung

Interne Qualitätskontrolle

Ziel einer guten, funktionierenden Qualitätskontrolle ist es, angemessen Gewähr dafür zu bieten, dass von allen Mitarbeitenden sowohl die fachlichen Normen als auch die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die von der Finanzkontrolle herausgegeben Berichte sachgerecht sind.

Der "International Standard on Quality Control 1" beschreibt die Grundsätze und Massnahmen zur Qualitätssicherung in Prüfungsunternehmen. Dieser ISQC 1 wurde auf schweizerische Verhältnisse angepasst und ist in der Neuausgabe 2013 der Schweizer Prüfungsstandards (PS) als QS-1 (Schweizer Standard zur Qualitätssicherung 1) dargelegt. Die Finanzkontrolle hält diesen QS-1 ein und hat in den Bereichen Führungsverantwortung für die Qualität, Relevante berufliche Verhaltensanforderungen, Annahme und Fortführung von Mandantenbeziehungen und Aufträgen, Personalwesen, Revisionsdurchführung und Nachschau konkrete Vorgaben zur Sicherstellung der Arbeitsqualität festgelegt. Dies bedeutet im Konkreten beispielsweise, dass die Arbeitspapiere und Berichte sämtlicher Revisionen einer Qualitätssicherung nach dem Vier-Augen-Prinzip unterzogen werden. Alle Revisionsberichte werden zusätzlich durch die Leiterin der Finanzkontrolle beurteilt.

Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen (Integrität/Rechtschaffenheit, Objektivität, professionelle Kompetenz/erforderliche Sorgfalt, Vertraulichkeit/Verschwiegenheit, professionelles Verhalten und Unabhängigkeit) sind von allen Mitarbeitenden der Finanzkontrolle einzuhalten. Zur Bestätigung ihrer persönlichen Unabhängigkeit unterzeichnen alle bei Revisionen involvierten Mitarbeitenden jährlich eine Erklärung zur berufsrechtlichen Unabhängigkeit. Anlässlich der monatlichen Sektions- und Abteilungssitzungen werden organisatorische und fachliche Punkte thematisiert und diskutiert. Jährlich werden mindestens zwei interne Fortbildungsseminare organisiert. Die Erreichung der notwendigen Arbeitsqualität wird anlässlich der jährlichen Zielerreichungsgespräche (Dialog) beurteilt.

Externe Qualitätskontrolle

Gemäss § 5 GFK beauftragt der Regierungsrat, nach Anhörung des Finanzkontrollausschusses, eine externe Revisionsstelle mit der Prüfung des Jahresberichts der Finanzkontrolle und mit deren periodischen Qualitätskontrolle und Leistungsbeurteilung.

Seit 2021 besteht ein Qualitätszirkel mit der Finanzkontrolle des Kantons St. Gallen und der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt. Jeweils eine dieser beiden Finanzkontrollen nimmt jährlich die Qualitäts- und Leistungsbeurteilung und die Prüfung des Jahresberichts der Finanzkontrolle Aargau vor. Die jährlich durchzuführende Nachschau ist darauf ausgerichtet, der Finanzkontrolle Aargau hinreichende Sicherheit darüber zu verschaffen, dass die Regelungen und Massnahmen des Qualitätssicherungssystems wirksam funktionieren. Vor 2021 hat die Finanzkontrolle des Kantons Zürich die Revisionstätigkeit sowie den Jahresbericht und die Jahresrechnung der Finanzkontrolle Aargau geprüft.