Ziel einer guten, funktionierenden Qualitätskontrolle ist es, angemessen Gewähr dafür zu bieten, dass von allen Mitarbeitenden sowohl die fachlichen Normen als auch die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die von der Finanzkontrolle herausgegeben Berichte sachgerecht sind.
Der "International Standard on Quality Control 1" beschreibt die Grundsätze und Massnahmen zur Qualitätssicherung in Prüfungsunternehmen. Dieser ISQC 1 wurde auf schweizerische Verhältnisse angepasst und ist in der Neuausgabe 2013 der Schweizer Prüfungsstandards (PS) als QS-1 (Schweizer Standard zur Qualitätssicherung 1) dargelegt. Die Finanzkontrolle hält diesen QS-1 ein und hat in den Bereichen Führungsverantwortung für die Qualität, Relevante berufliche Verhaltensanforderungen, Annahme und Fortführung von Mandantenbeziehungen und Aufträgen, Personalwesen, Revisionsdurchführung und Nachschau konkrete Vorgaben zur Sicherstellung der Arbeitsqualität festgelegt. Dies bedeutet im Konkreten beispielsweise, dass die Arbeitspapiere und Berichte sämtlicher Revisionen einer Qualitätssicherung nach dem Vier-Augen-Prinzip unterzogen werden. Alle Revisionsberichte werden zusätzlich durch die Leiterin der Finanzkontrolle beurteilt.
Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen (Integrität/Rechtschaffenheit, Objektivität, professionelle Kompetenz/erforderliche Sorgfalt, Vertraulichkeit/Verschwiegenheit, professionelles Verhalten und Unabhängigkeit) sind von allen Mitarbeitenden der Finanzkontrolle einzuhalten. Zur Bestätigung ihrer persönlichen Unabhängigkeit unterzeichnen alle bei Revisionen involvierten Mitarbeitenden jährlich eine Erklärung zur berufsrechtlichen Unabhängigkeit. Anlässlich der monatlichen Sektions- und Abteilungssitzungen werden organisatorische und fachliche Punkte thematisiert und diskutiert. Jährlich werden mindestens zwei interne Fortbildungsseminare organisiert. Die Erreichung der notwendigen Arbeitsqualität wird anlässlich der jährlichen Zielerreichungsgespräche (Dialog) beurteilt.