Hauptmenü

Dossiers & Projekte

Steuerstrategie 2022–2030

Quelle Bilder: Michel Jaussi, Jiri Vurma, Ferrum, Kanton Aarau

Das Ziel der kantonalen Steuerstrategie ist die Stärkung des Kantons Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton.

In der Vergangenheit sind verschiedene Steuergesetzrevisionen zur Erfüllung von Einzelanliegen erfolgt. Mit der Steuerstrategie 2022–2030 wurde im Kanton Aargau zum ersten Mal mittels einer Auslegeordnung eine Gesamtperspektive eingenommen und diskutiert, wie die kantonale Steuerpolitik in den nächsten zehn Jahren aussehen soll.

Ziele

Gemäss der Vision "Steuern Aargau, weil es sich lohnt" verfolgt die Steuerstrategie das Ziel, die Attraktivität des Aargaus als Wohn- und Wirtschaftskanton nachhaltig zu steigern. Die Steuerstrategie 2022–2030 ist ein Projekt des interdepartementalen Programms Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort, welches der Regierungsrat im Frühjahr 2021 lanciert hat. Ziele des Programms sind die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft im Kanton Aargau sowie langfristig die Stärkung der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau.

Leitsätze

Im Jahr 2022 hat der Regierungsrat den Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 ausgearbeitet und dem Grossen Rat vorgelegt. Im Planungsbericht wurden anhand von 20 Leitsätzen verschiedenste Massnahmen aufgezeigt, welche zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau beitragen. Die Leitsätze beinhalten Massnahmen zu den Handlungsfeldern "juristische Personen", "natürliche Personen", "Gegenfinanzierung" sowie "flankierende Massnahmen". Der Grosse Rat hat den Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 am 21. März 2022 beraten und die Leitsätze mit Anpassungen genehmigt.

Mit dem ersten Leitsatz wurde definiert, dass die Steuerstrategie grundsätzlich ertragsneutral ausgestaltet werden soll. Das heisst, Mindereinnahmen in den einen Bereichen sollen mit Mehreinnahmen in anderen Bereichen gegenfinanziert werden. Ausserdem wurde der Leitsatz "wettbewerbsfähige Steuern für juristische Personen" verabschiedet. Der Kanton Aargau soll sich somit für alle juristischen Personen bezüglich steuerlicher Wettbewerb im Vergleich zu den anderen Kantonen im Mittelfeld positionieren. Auch zu den natürlichen Personen hat der Grosse Rat einen Leitsatz verabschiedet. Für alle Haushaltstypen und für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen positioniert sich der Kanton Aargau bezüglich der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit unter den attraktiven Kantonen und orientiert sich dabei an den Top10.

Umsetzung

Mit der per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Steuergesetzrevision 2022 wurde die Massnahme "Reduktion obere Tarifstufe" (Leitsatz 3) im Handlungsfeld juristische Personen bereits umgesetzt. Mit der Steuergesetzrevision zum Schätzungswesen wurde der dringliche Handlungsbedarf bei der Vermögens- sowie Eigenmietwertbesteuerung angegangen (Leitsatz 14). Diese Steuergesetzrevision trat per 1. Januar 2025 in Kraft, zumal ein Verwaltungsgerichtsurteil die beförderliche Umsetzung dieser gerichtlich verfügten Anpassungen insbesondere bezüglich Eigenmietwert verlangte. Ebenfalls einen dringenden Handlungsbedarf ergab sich bei der Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung (Leitsatz 5). Aus diesem Grund wurde auch diese Gesetzesänderung bereits früher durchgeführt und ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Die weiteren Leitsätze werden gestaffelt in drei Paketen umgesetzt.

Steuergesetzrevision 2025

Mit der Steuergesetzrevision 2025 wurden die Steuern gezielt gesenkt. Neu können deutlich höhere Kinderabzüge (Leitsatz7a) und höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten (Leitsatz 12) geltend gemacht werden. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten (Leitsatz 13) gilt ebenfalls neu ein deutlich höherer Abzug. Weiter wurden die Vermögenssteuern (Leitsatz 10) sowie die Gewinnsteuern für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen (Leitsatz 6) gesenkt.

Die Revision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 150 Millionen Franken (Kantons- und Gemeindesteuern). Die daraus resultierenden mit den Mehreinnahmen aus den Anpassungen im Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert, die bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft sind.

Die Steuergesetzrevision 2025 wurde am 18. Mai 2025 von der Stimmbevölkerung angenommen und ist seit 1. Januar 2025 in Kraft.

Steuergesetzrevision 2027

Mit der Steuergesetzrevision 2027 werden zwei Massnahmen bei der Einkommensbesteuerung umgesetzt: Die oberste Tarifstufe wird gesenkt (Leitsätze 8 und 8a) und der Kleinverdienerabzug in den Tarif integriert (Leitsatz 9). Zusammen mit den Massnahmen aus der Steuergesetzrevision 2025 wird somit die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau verbessert und das Ziel der Steuerstrategie erreicht, den Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich im Bereich der zehn attraktivsten Kantone zu positionieren (Leitsatz 7).

Die Revision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 78 Millionen Franken (Kantons- und Gemeindesteuern). Die daraus resultierenden Mindereinnahmen beim Kanton und den Gemeinden werden mit den Mehreinnahmen aus den Anpassungen im finanziert, wie dies ertragsneutrale Umsetzung gemäss Leitsatz 1 verlangt.

Gegen den Beschluss des Grossen Rats für die Steuergesetzrevision 2027 vom 23. Juni 2026 wurde mit 35 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung. Die Abstimmung findet am 29. November statt. Bei einer Annahme durch das Volk tritt die Änderung per 1. Januar 2027 in Kraft.

TAXOPTIMA

Zur Umsetzung der drei organisatorischen Leitsätze 18–20 aus dem Handlungsfeld "flankierende Massnahmen" wurde zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden das Projekt "TAXOPTIMA" lanciert. Im Rahmen dieses Projekts wurde die jeweilige Ist-Situation analysiert, mögliche Varianten geprüft und bewertet sowie eine Handlungsempfehlung abgegeben. Diese Arbeiten dienen als Basis für die Gesetzesrevision, welche das Ziel hat Vereinfachungen für Steuerkundinnen und -kunden sowie effizientere und besser abgestimmte Prozesse zwischen Kanton und Gemeinden zu ermöglichen.

Mit der Steuergesetzrevision "Umsetzung TAXOPTIMA" werden folgende Änderungen vorgeschlagen: Den Gemeinden wird eine optionale Abgabe des Bezugs der Kantons- und Gemeindesteuern der natürlichen Personen an den Kanton ermöglicht (Leitsatz 18), die Erstellung der Steuerinventare und die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen zukünftig durch das Kantonale Steueramt erfolgen (Leitsatz 19) und die heutige Steuerkommission wird nicht mehr weitergeführt (Leitsatz 20).

Die Steuergesetzrevision zu "TAXOPTIMA" befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Die zweite Beratung ist im 2. Quartal 2027 vorgesehen. Das Inkrafttreten mit einer gestaffelten Umsetzung ist ab dem 1. Januar 2028 geplant.

Medienmitteilungen

DatumMedienmitteilungen
02.02.2023Der Kanton Aargau soll sich eine Steuerstrategie verschreiben
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) ringt um die künftige Positionierung und Ausrichtung des Kantons im Steuerbereich
23.08.2022Der Kanton Aargau bekommt eine Steuerstrategie
Regierungsrat legt Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 vor und schafft damit Grundlage für vertiefte Debatte zu kantonaler Steuerpolitik.
08.12.2023Steuergesetzrevision 2025: Entlastung von Familien und weniger Steuern auf Vermögen
Regierungsrat will mit Steuergesetzrevision 2025 Familien entlasten und Vermögen weniger besteuern.
20.03.2025Steuergesetzrevision 2027 stärkt Aargauer Standortattraktivität weiter
Die Steuergesetzrevision 2027 ist das zweite Umsetzungspaket der Aargauer Steuerstrategie. Der Regierungsrat beschliesst die Botschaft für die 2. Beratung
10.04.2026Taxoptima: Regierungsrat schlägt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Vereinfachungen im Steuerwesen vor
Das Steuerwesen im Aargau soll effizientere Strukturen erhalten, um die Abläufe für Bevölkerung Gemeinden und die Verwaltung zu verbessern.