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Quellensteuer

Arbeitgebende

Die Arbeitgebenden und Schuldner/in der steuerbaren Leistung (SSL) sind verpflichtet, den Steuerabzug an der Quelle vorzunehmen und quellenbesteuerte Arbeitnehmende beim Kantonalen Steueramt anzumelden. Hier stehen die erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für deren Erfüllung zur Verfügung.

In diesem Bereich finden die Arbeitgebenden die Dienstleistungen rund um die Einreichung der Quellensteuerabrechnungen sowie der Anmeldung von quellenbesteuerten Arbeitnehmenden und Mutationen in deren Anstellungsverhältnissen.

Abrechnung Quellensteuer

Für die monatlich zu übermittelnden Quellensteuerabrechnungen der quellenbesteuerten Arbeitnehmenden sowie für deren fristgemässe Anmeldung (inklusive Mutationen in den Anstellungsverhältnissen) stehen zwei Abrechnungsmöglichkeiten zur Auswahl, nämlich:

  • das kantonale Webportal "eQuellensteuer-Portal", sowie
  • die Formularlösung "Quellensteuerformulare".

Hinweis:FAQ zum eQellensteuer-Portal

Eine Sammlung von Fragen und Antworten zum eQuellensteuer-Portal sind auf der FAQ-Seite publiziert.

Tarife und Kreisschreiben

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

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Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

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Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

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Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

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Wegleitung

Dokumente für Arbeitgebende

Hier finden Sie als Arbeitgebende die wichtigsten Informationen zum Quellensteuerverfahren, Formulare bezüglich Grenzgänger/innen sowie Merkblätter über die verschiedenen Quellensteuerarten.

Informationen für Arbeitgebende

Formulare zu Grenzgänger/innen (GRE 1-3)

Merkblätter zu den Quellensteuerarten

[Hinweis: Infolge Geringfügigkeit bis Fr. 1'000.00 erfolgt kein Quellensteuerabzug für privat- und öffentlichrechtliche Vorsorgeleistungen].

Hinweis:Bearbeitungsdauer von Anfragen

Wir erhalten täglich sehr viele E-Mail- und telefonische Anfragen. Damit wir Ihre Anliegen sowie die Bearbeitung der steigenden Quellensteuerfallzahlen zeitnah bearbeiten können, passen wir unsere Abläufe laufend den neuen Umständen an. Dennoch bestehen zurzeit noch Rückstände bei mehreren Schuldnern der steuerbaren Leistung (SSL) d.h. bei Ihnen als Arbeitgebende für das Jahr 2024. Das ist sowohl für Sie wie auch für uns eine unangenehme Situation. Unsere Mitarbeitenden arbeiten tagtäglich mit viel Einsatz und Motivation, damit die Rückstände aufgearbeitet werden. Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen hat die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden oberste Priorität. Wir setzen alles daran, diese professionell zu erfüllen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. KStA Sektion Quellensteuer / Team Abrechnungen