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Krankheit / Behinderung

Die steuerliche Unterteilung in "Krankheits- und Unfallkosten" und "behinderungsbedingte Kosten" zeigt sich in der Berechnung der Abzüge.

Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt das Merkblatt Krankheitskosten. Seit der Steuerperiode 2005 übernimmt dieses Merkblatt integral die für die direkte Bundessteuer erlassenen Regeln im Kreisschreiben Nr. 11 ESTV, Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten.