Die steuerliche Unterteilung in "Krankheits- und Unfallkosten" und "behinderungsbedingte Kosten" zeigt sich in der Berechnung der Abzüge.
Krankheit / Behinderung
Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt das Merkblatt Krankheitskosten. Seit der Steuerperiode 2005 übernimmt dieses Merkblatt integral die für die direkte Bundessteuer erlassenen Regeln im Kreisschreiben Nr. 11 ESTV, Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten.
Merkblatt
Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten (PDF, 20 Seiten, 217 KB)