Krankheit und Behinderung
Informationen zur Abzugsfähigkeit von Krankheits- und Unfallkosten sowie zu behinderungsbedingten Kosten.
Die begriffliche Unterteilung in "Krankheits- und Unfallkosten" und "behinderungsbedingte Kosten" zeigt sich in der steuerlichen Berücksichtigung der Abzüge für die entstandenen und selbst getragenen Kosten.
Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt das Merkblatt Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten. Dieses Merkblatt übernimmt integral die für die direkte Bundessteuer erlassenen Regeln im Kreisschreiben Nr. 11 ESTV, Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten.