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Fristverlängerung Steuererklärung beantragen (natürliche Personen)

Die Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis am 31. März 2024 und für selbstständig Erwerbende bis am 30. Juni 2024 einzureichen.

Fristerstreckungen beantragen

Elektronisch durchführbar

Voraussetzungen

Voraussetzung für ein Gesuch einer Fristerstreckung ist, dass Sie die Steuererklärung für die aktuelle Steuerperiode erhalten haben.

Ablauf

  • Klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Fristerstreckungen beantragen".
  • Füllen Sie Ihre 10-stellige Adressnummer (befindet sich oberhalb Ihrer Postanschrift) in das Eingabefeld ein.
  • Danach muss entweder das Geburtsdatum oder der persönliche Code eingegeben werden. Dieser befindet sich links, unterhalb der Postanschrift sowie des Einreichungsdatums 31.03.20XX. Der setzt sich zusammen aus klein geschriebenen Buchstaben und Zahlen (Beispiel: gh23hbo).einzugeben.
  • Führen Sie die Schritte des Applikations-Assistenten aus und übermitteln schliesslich das Gesuch um Fristerstreckung an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Benötigte Unterlagen

  • Steuererklärung / Steuererklärungsbogen

Fristen und Termine

  • Einreichungsfrist für unselbstständig Erwerbende: 31. März 2024
  • Einreichungsfrist für selbstständig Erwerbende: 30. Juni 2024

Rechtliche Grundlagen

Fristerstreckungen beantragen

Elektronisch durchführbar