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Anrechnung ausländischer Quellensteuern / Steuerrückbehalt USA

Wertschriftenerträge aus dem Ausland sollen den Steuerpflichtigen nicht doppelt belastet werden. Aus diesem Grund schliesst die Schweiz mit ausländischen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen ab. Im Verhältnis zur USA liegt mit dem "zusätzlichen Steuerrückbehalt" eine spezielle Situation vor.

Wertschriftenerträge aus ausländischen Quellen unterliegen oft sowohl im Herkunftsland als auch in der Schweiz einer Besteuerung. Damit die Steuerpflichtigen nicht durch eine doppelte Besteuerung belastet werden, schliesst die Schweiz mit vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen ab. Diese regeln, wie die Besteuerung zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt wird und ermöglichen meist einen ganz oder teilweise rückforderbaren Steuereinbehalt. Im Verhältnis zu den USA besteht jedoch eine Besonderheit: Hier fällt neben der regulären Quellensteuer ein zusätzlicher US-Steuerrückbehalt an. Diese spezielle Situation erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Deklaration und Rückerstattung der einbehaltenen Steuern.

Verfahren bei natürlichen Personen

Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern dient zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Wertschriftenerträgen aus ausländischen Staaten, mit welchen die Schweiz ein DBA abgeschlossen hat.

Zudem kann der beim Bezug von US-Dividenden und Zinsen über eine schweizerische Depotstelle (beispielsweise Bank) erhobene zusätzliche "Steuerrückbehalt USA" zurückgefordert werden.

Verfahren bei juristischen Personen

Die Ausführungen für die juristischen Personen betreffend Anrechnung ausländischer Quellensteuern sind nachfolgenden Anträgen DA-2 und DA-3 (Formular und Erläuterungen) sowie betreffend Steuerrückbehalt USA den Antragsformularen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu entnehmen.

Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Bei Privatpersonen

Wieso kann überhaupt eine Doppelbesteuerung resultieren?

  • Der ausländische Staat erhebt auf den Wertschriftenerträgen eine Quellensteuer (analog zur schweizerischen Verrechnungssteuer).
  • Im ordentlichen Steuererklärungsverfahren erfasst die Veranlagungsbehörde der aargauischen Gemeinde X. die selben Wertschriftenerträge mit der Einkommenssteuer.

Was kann ich gegen eine mögliche Doppelbesteuerung unternehmen?

Um eine mögliche Doppelbesteuerung solcher Wertschriftenerträge zu vermeiden, kann die steuerpflichtige Person bei der ESTV sowie beim Kantonalen Steueramt die nötigen Formulare und Informationen beziehen.

Rückerstattungsformulare

Ergänzungsblatt DA-1

Das Ergänzungsblatt DA-1 ist in der Deklarationssoftware eTAX AARGAU NP elektronisch enthalten.

Falls die Steuererklärung von Hand ausgefüllt wird, kann das Ergänzungsblatt DA-1 von unserer Internetseite heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Formulare der ESTV

Die Rückerstattungsformulare und Merkblätter für die einzelnen ausländischen Staaten sind auf der Internetseite der ESTV Quellensteuer nach DBA abrufbar.

Kursliste der ESTV

Die Kursliste der ESTV enthält eine Übersicht über die Entlastung von ausländischen Steuern mit den Prozentsätzen der nicht rückforderbaren ausländischen Steuern.

Die Kursliste der ESTV gibt auch darüber Auskunft, ob und in welchem Umfang ein Rückerstattungsanspruch beim ausländischen Staat geltend gemacht werden kann.

Bei den juristischen Personen

Die Ausführungen und Antragsformulare DA-2 und DA-3 zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern sind auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrufbar.

Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA

Bei Privatpersonen

Was ist der "zusätzliche Steuerrückbehalt USA"?

Der "zusätzliche Steuerrückbehalt USA" ist eine Sicherungssteuer (analog der Verrechnungssteuer) der schweizerischen Banken auf ausgerichteten US-Dividenden.

Die Steuer hat das Ziel, dass die erzielten Erträge in der persönlichen Steuererklärung der steuerpflichtigen Person korrekt deklariert werden. In diesem Fall wird die Steuer zurückerstattet. Sie ist also eine Art Pfand.

Wie funktioniert die Erhebung des zusätzlichen Steuerrückbehalts?

Beispiel

Bruttobetrag US-Dividenden (= 100 Prozent)

./. 15 Prozent nicht rückforderbare, in den USA belastete Quellensteuer

./. 15 Prozent in der Schweiz erhobener, zusätzlicher Steuerrückbehalt

= Nettoauszahlung (= 70 Prozent)

Der in der Schweiz erhobene zusätzliche Steuerrückbehalt kann in der persönlichen Steuererklärung zurückgefordert werden. Eine Rückzahlung ist nur möglich, wenn der zusätzliche Steuerrückbehalt USA belegt ist.

Wie kann der zusätzliche Steuerrückbehalt zurückgefordert werden?

Das Ergänzungsblatt RUS ist in der Deklarationssoftware eTAX AARGAU NP elektronisch enthalten.

Falls Sie die Steuererklärung von Hand ausfüllen, können das Ergänzungsblatt RUS für die entsprechende Steuerperiode unter "Mehr zum Thema" herunterladen und ausdrucken.

Bei den juristischen Personen

Die Ausführungen sowie die Antragsformulare RUS zum zusätzlichen Steuerrückbehalt USA sind auf der Internetseite der Eidgenöissischen Steuerverwaltung abrufbar.

Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen

Eidgenössische Erlasse

Kantonale Erlasse