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Steuerbefreiung beantragen

Einreichung eines Gesuchs um Steuerbefreiung wegen Verfolgung gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke oder eines Kultuszwecks.

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Ihre juristische Person hat ihren Sitz im Kanton Aargau.

Ablauf

Ihre Institution (Verein, Stiftung) strebt die Befreiung von der Steuerpflicht aufgrund der verfolgten Zwecke an.

Das entsprechende Gesuchsformular muss mit den benötigten Unterlagen per E-Mail ( steuerbefreiung@ag.ch ) oder postalisch beim Kantonalen Steueramt, Rechtsdienst, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, eingereicht werden.

Das Kantonale Steueramt, Rechtsdienst, prüft das Gesuch. Bei Fehlen von erforderlichen Unterlagen wird das Gesuch zur Nachbesserung zurückgesendet. Bei der Prüfung des Gesuchs ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Das Kantonale Steueramt, Rechtsdienst, verfügt über die Steuerbefreiung. Es kann in jeder Steuerperiode überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung noch gegeben sind. Eine allfällige Aberkennung gilt ab Beginn der laufenden Steuerperiode.

Benötigte Unterlagen

Die Gesuchsformulare geben Auskunft darüber, welche Unterlagen benötigt werden.

Fristen und Termine

Das Einreichen eines Gesuchs um Befreiung von der Steuerpflicht ist jederzeit möglich.

Rechtliche Grundlagen

Steuergesetz §§ 14 Abs. 1 Iit. c und e sowie 217 (SAR 651.100)(öffnet in einem neuen Fenster)

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG (SR 642.11)(öffnet in einem neuen Fenster)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Gesuchsformulare zur Befreiung von der Steuerpflicht (bitte speichern Sie diese Formulare zuerst auf Ihren PC und öffnen sie von dort, um sie auszufüllen).

Unterlagen benötigt