Steuerbefreiung beantragen
Einreichung eines Gesuchs um Befreiung von der Steuerpflicht wegen Verfolgung von gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken bzw. wegen Verfolgung eines Kulturzwecks.
Das Kantonale Steueramt prüft die eingereichten Steuerbefreiungsgesuche der Institutionen (Vereine, Stiftungen) wegen Verfolgung gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke oder eines Kultuszwecks. Das entsprechende Gesuchsformular muss mit den benötigten Unterlagen eingereicht werden.