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Spesenreglemente genehmigen lassen

Das Kantonale Steueramt genehmigt die eingereichten Spesenreglemente der Unternehmen mit Sitz im Kanton.

Voraussetzungen

Das Unternehmen beschäftigt mindestens zehn spesenberechtigte Arbeitnehmende.

Sind weniger als zehn spesenberechtigte Arbeitnehmende beschäftigt, dann ist mit der zuständigen Revisorin bzw. mit dem zuständigen Revisoren Kontakt aufzunehmen.

Ablauf

  1. Das Unternehmen reicht beim Kantonalen Steueramt, Sektion natürliche Personen, einen Entwurf des Spesenreglements ein
  2. Das Kantonale Steueramt prüft den eingereichten Entwurf des Spesenreglements
  3. Anschliessend entscheidet das Kantonale Steueramt über die Genehmigung des Spesenreglements

Benötigte Unterlagen

Entwurf des unternehmeninternen Spesenreglements

Fristen und Termine

Keine

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

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