Spesenreglemente genehmigen lassen
Das Kantonale Steueramt genehmigt die eingereichten Spesenreglemente der Unternehmen mit Sitz im Kanton.
Voraussetzungen
Das Unternehmen beschäftigt mindestens zehn spesenberechtigte Arbeitnehmende.
Sind weniger als zehn spesenberechtigte Arbeitnehmende beschäftigt, dann ist mit der zuständigen Revisorin bzw. mit dem zuständigen Revisoren Kontakt aufzunehmen.
Ablauf
- Das Unternehmen reicht beim Kantonalen Steueramt, Sektion natürliche Personen, einen Entwurf des Spesenreglements ein
- Das Kantonale Steueramt prüft den eingereichten Entwurf des Spesenreglements
- Anschliessend entscheidet das Kantonale Steueramt über die Genehmigung des Spesenreglements
Benötigte Unterlagen
Entwurf des unternehmeninternen Spesenreglements
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Mustervorlagen Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen [Hrsg. Schweizerische Steuerkonferenz SSK] (PDF, 18 Seiten, 174 KB)
- RTF-Version zum Ausfüllen [Hrsg. SSK] (RTF, 18 Seiten, 2,5 MB)