Zur Entlastung der durch die Corona-Pandemie belasteten Steuerpflichtigen hat das Kantonale Steueramt steuerliche Massnahmen für die ganze Bevölkerung und alle Unternehmen im Kanton Aargau umgesetzt.
Corona-Pandemie: Steuerliche Massnahmen
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Kurzarbeitsentschädigungen und Arbeiten im Homeoffice) ergeben sich diverse steuerrechtliche Fragen für die Einkommenssteuern der Jahre 2020 und 2021. Diese sind im nachfolgenden Infoblatt vom 8. Dezember 2020 (Update vom 28. Januar 2021) dargelegt
Rückstellung im Jahresabschluss 2019 für Corona-Risiken (Weisung KStA) (PDF, 3 Seiten, 131 KB)