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Aus der Praxis

Kontrollen Biodiversität und Landschaftsqualität

Von Mai bis September 2018 führten die ordentlichen Kontrollorganisationen die Grundkontrollen Biodiversität und Landschaftsqualität durch. Von den insgesamt rund 600 kontrollierten Betrieben waren 86 Prozent ohne Beanstandung. Auf den übrigen Betrieben erfassten die Kontrolleure knapp 150 Mängel.

Diagramm mit Kontrollergebnissen
Häufigkeitsverhältnisse der Beanstandungen Biodiversität und Landschaftsqualität 2018. Lesebeispiel: 36 Prozent der bei den Kontrollen 2018 registrierten Beanstandungen in den Bereichen Biodiversität und Landschaftsqualität betrafen die Bäume.

Die meisten Beanstandungen betrafen Deklarationsfehler bei den Bäumen und den Ackerkulturen für die Landschaftsqualität. Abweichungen von den Bewirtschaftungsvorgaben wurden insbesondere bei den Krautsäumen entlang von Hecken festgestellt, gefolgt von fehlenden Rückzugsstreifen in Wiesen und vernachlässigten Kleinstrukturen.

Abgehende Bäume ersetzen

"In den meisten Fällen waren umgestürzte oder gefällte Bäume der Grund für die festgestellten Abweichungen bei den Baumzahlen", erklärt Raphael Müller, Stellenleiter der Kontrollorganisation Agricon GmbH(öffnet in einem neuen Fenster). Er empfiehlt, bei der Flächendeklaration im agriGIS immer auch die Baumzahlen mit den effektiv stehenden Bäumen abzugleichen. Wenn ein Baum an einen Bewirtschaftungsvertrag oder ein Attest der Qualitätsstufe II gebunden ist, muss im Verlustfall auf derselben Parzelle ein neuer Baum gepflanzt werden.

Gestaffelte Nutzung bei Krautsäumen beachten

Die Beanstandungen bei den Hecken, Feld- und Ufergehölzen betrafen zum grössten Teil die Krautsäume. Die Vernetzungsmassnahme "gestaffelte Nutzung des Krautsaums" war in rund 20 Fällen nicht nach den Vorgaben umgesetzt. "Staffelung" bedeutet konkret, dass die erste Nutzung (Schnitt oder Beweidung) nur auf der Hälfte des Krautsaums erfolgt und, dass bis zur Nutzung der zweiten Hälfte mindestens sechs Wochen vergehen. Das verbleibende Gras dient Kleintieren während dieser Zeit als Unterschlupf. Die festgestellten Fehler entstanden in den meisten Fällen so, dass der Krautsaum gleichzeitig mit den angrenzenden Wiesen gemäht wurde, statt diesen bis zum vorgegebenen Schnittzeitpunkt stehen zu lassen. Raphael Müller empfiehlt, vor Arbeitsbeginn die Bewirtschaftungsanforderungen in der Liste der Labiola-Vertragsobjekte nachzuschauen. Gleiches empfiehlt sich für Wiesen, auf denen Rückzugsstreifen stehen bleiben sollen. Ist ein Foto der Liste auf dem Handy gespeichert, ist auch beim Mähen jederzeit ersichtlich, wo die Streifen nötig sind.

Steinhaufen mit Krautsaum
Rund um Stein- und Asthaufen bleibt bis in den Spätsommer ein 1 m breiter Krautsaum stehen. Brombeeren und Gehölze werden regelmässig zurückgenommen.

Kleinstrukturen unterhalten

Kleinstrukturen sind im Programm Labiola Bestandteil der Vernetzungsanforderungen. Zudem können sie dazu dienen, in Hochstamm-Obstgärten die Qualitätsstufe II zu erreichen. Damit Kleinstrukturen ihre Funktionen im Agrarökosystem erfüllen, braucht es Unterhalt und periodische Instandstellungen. Die Mängel bei den Kleinstrukturen betrafen insbesondere die Grösse, das Stehenlassen eines Krautsaums und das Verhindern von übermässigem Bewuchs mit Brombeeren.

Merkblätter helfen weiter

Vor den bevorstehenden Pflegeeingriffen in Hecken, Brachen und Ackersäumen lohnt sich ein Blick in die Labiola-Merkblätter. Die Baumpflege im Hochstamm-Obstgarten ist ein guter Zeitpunkt, um die Nistkästen zu reinigen und morsche Kästen zu ersetzen. Gartenrotschwanz, Meise und Co. werden es zu schätzen wissen.