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Landwirtschaftliches Bauen

Terrainveränderungen

angepasste Geländeform auf einer Landwirtschaftsfläche um das Bewirtschaften zu erleichtern.

Als Terrainveränderung gilt das Auffüllen von Mulden, das Ausflachen steiler Böschungen und Kuppen oder das Anpassen anderer Geländeformen.

Landwirtschaft Aargau steht der Landwirtschaft beratend zur Seite und verfasst Stellungnahmen zuhanden dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen). Nach kantonaler Praxis sind Geländeanpassungen bewilligungsfähig, sofern mit den Massnahmen eine Bewirtschaftungserleichterung oder eine Bodenverbesserung erzielt wird. Geringere Anforderungen werden an Terrainveränderungen bei bereits künstlich verändertem Gelände gestellt wie beispielsweise bei Anpassungen im Bereich von Bauten und Anlagen oder steilen Strassenböschungen. Die Verwendung von eigenem Aushubmaterial vom Bau eines Ökonomiegebäudes ist gegenüber der Zufuhr von fremdem Material zu bevorzugen.

Baubewilligungspflicht

Terrainveränderungen bis zu 80 cm Höhe oder Tiefe und bis zu 100 m2 Fläche sind gemäss Bauverordnung (BauV) unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen nicht bewilligungspflichtig. Bei Neubauten sind die Anpassungen des Geländes im Nahbereich der Baute zusammen mit dem entsprechenden Bauvorhaben einzureichen. Als Nahbereich gilt eine Distanz von rund zehn Metern. Dieser Bereich steht in Verbindung zum Bauvorhaben.

Erforderliche Unterlagen bei einer Terrainveränderung

1. Planunterlagen

  • Übersichtsplan bestehendes Terrain
  • Übersichtsplan geplante Geländeform
  • Terrain-Profile bestehendes/geplantes Gelände
  • Etappierungs- beziehungsweise Rekultivierungsplan (bei grösseren Vorhaben)

2. Technischer Bericht

  • Ausgangssituation des Bodens (Bodenqualität, Eignung usw.)
  • Nachweis des sachlich begründeten Bedürfnisses
  • Beschreibung Bauvorhaben/Bauausführung
  • Abtrags- beziehungsweise Auffüllkubaturen
  • Zu- und Wegfahrten (Wege, Anzahl Fahrten usw.)
  • Termin- und Etappenplan

Auskünfte, ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen, erhalten Sie beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Umwelt).