Ressourceneffizienzbeiträge
Ressourceneffizienzbeiträge werden ausgerichtet für eine schonende Bodenbearbeitung, für den Einsatz präziser Applikationstechnik, für die Aufrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem, für die Phasenfütterung bei Schweinen, die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche.

Emissionsmindernde Ausbringverfahren
Emissionsmindernde Ausbringverfahren werden ab 2022 nicht mehr abgegolten.
Schonende Bodenbearbeitung
Der Beitrag für schonende Bodenbearbeitung fördert die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche. Es werden keine Beiträge ausgerichtet für das Anlegen von:
- Kunstwiesen mit Mulchsaat
- Gründüngungen und Zwischenkulturen
- Weizen oder Triticale nach Mais
In 62a-Nitratgebieten und im Spezialgebiet Hallwilersee-Sanierung können zusätzliche Massnahmen umgesetzt werden Nitratprojekte.
Direktsaat, Streifensaat und Mulchsaat | Fr. 250.–/ha |
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Einsatz von präzisen Applikationstechniken
Die Anschaffung von Neugeräten mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird mit dem Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik unterstützt.
Unterblattspritztechnik | 75 % der Anschaffungskosten/Spritzbalken, maximal Fr. 170.–/Spritzeinheit |
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Driftreduzierende Spritzgeräte in Dauerkulturen | 25 % der Anschaffungskosten, maximal Fr. 6'000.–/Spritzgebläse mit horizontaler Luftstromlenkung |
25 % der Anschaffungskosten, max. Fr. 10'000.–/Spritzgebläse mit Vegetationsdetektor und horizontaler Luftstromlenkung |
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25 % der Anschaffungskosten, max. Fr. 10'000.–/ Tunnelrecyclingsprühgerät |
Ausrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem
Für die Ausrüstung von vorhandenen und neu angeschafften Feld- und Gebläsespritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf wird ein Beitrag ausgerichtet. Er beträgt 50 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal Fr. 2'000.–.
Gesuchsformulare für einmalige Beiträge zur Spritzeninnenreinigung oder für den Einsatz präziser Applikationstechnik sind zusammen mit der entsprechenden Rechnung beim Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg, Othmar Eicher, 5722 Gränichen einzureichen.
Stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen
Der Beitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen (Mastschweine, Zuchtschweine, Ferkel) wird seit dem 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2026 ausgerichtet. Er beträgt 35 Franken pro Jahr und GVE. Das Agridea: Merkblatt Stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen gibt Auskunft über die Anforderungen, Anmeldebedingungen und weitere Details zur Massnahme. Insbesondere ist das Merkblatt NPr-Futter (PDF, 2 Seiten, 170 KB) Voraussetzung. Fachliche Informationen erhalten Sie bei Erich Huwiler (062 835 28 42).
Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln
Der Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, im Rebbau und im Zuckerrübenanbau wird seit dem 1. Januar 2018 für vier Jahre bis 2021 pro Hektare und Jahr ausbezahlt. Davon ausgenommen sind Flächen, die für den Beitrag für biologische Landwirtschaft berechtigt sind.
Obstbau | Fr. / ha und Jahr |
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Teilverzicht auf Herbizide | Fr. 200.– |
Vollständiger Verzicht auf Herbizide | Fr. 600.– |
Verzicht auf Fungizide | Fr. 200.– |
Rebbau | Fr. / ha und Jahr |
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Teilverzicht auf Herbizide | Fr. 200.– |
Vollständiger Verzicht auf Herbizide | Fr. 600.– |
Teilverzicht auf Fungizide | Fr. 200.– |
Verzicht auf Fungizide | Fr. 300.– |
Zuckerrüben | Fr. / ha und Jahr |
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Mechanische Unkrautbekämpfung ab 4-Blatt Stadium | Fr. 200.– |
Mechanische Unkrautbekämpfung ab Saat | Fr. 400.– |
Vollständiger Verzicht auf Herbizide | Fr. 800.– |
Verzicht auf Fungizide und Insektizide | Fr. 400.– |
Fachliche Informationen erhalten Sie beim Pflanzenschutzdienst (062 855 86 31/062 855 86 84) vom Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg.
Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche
Der neue Beitrag für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche wird pro Hektare ausgerichtet für den Voll- oder Teilverzicht auf Herbizide ab der Saat/Pflanzung bis zur Ernte der beitragsberechtigten Kultur. 2019 sind nur Kulturen beitragsberechtigt, die im 2019 angesät oder gepflanzt wurden. Davon ausgenommen sind Biodiversitätsförderflächen, Flächen mit Zuckerrüben als Hauptkultur und Flächen, die für den Beitrag für biologische Landwirtschaft berechtigt sind. Der Beitrag ist bis 2021 befristet.
Bei Vollverzicht auf Herbizide dürfen auf 100 % der Fläche keine Herbizide eingesetzt werden. Bei Teilverzicht auf Herbizide dürfen zwischen den Reihen keine Herbizide eingesetzt werden. Die Bandbehandlung darf auf maximal 50 % der Fläche der Parzelle oder der Kultur erfolgen und muss in Reihen ausgebracht werden. Der Einsatz von Napropamide ist verboten. Folgende Aufzeichnungen müssen pro angemeldete Fläche geführt werden:
- Eingesetztes Pflanzenschutzmittel mit Mengenangabe
- Datum der Behandlung
Offene Ackerfläche | Fr. / ha und Jahr |
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Reduzierter Herbizideinsatz | Fr. 250.– |
- Liste PSM mit besonderem Risikopotenzial (PDF, 2 Seiten, 41 KB)
- Merkblatt präzise Applikationstechnik
- Merkblatt Spülsysteme mit separatem Spülkreislauf zur Innenreinigung von Feld- und Gebläsespritzen
- Merkblatt Schonende Bodenbearbeitung
- Merkblatt Emissionsmindernde Ausbringverfahren
- Merkblatt Stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen
- Merkblatt Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau
- Merkblatt Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau
- Merkblatt Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Zuckerrübenanbau
- Merkblatt Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche