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Beitragsarten

Ressourceneffizienzbeiträge

Ressourceneffizienzbeiträge werden ausgerichtet für eine schonende Bodenbearbeitung, für den Einsatz präziser Applikationstechnik, für die Aufrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem, für die Phasenfütterung bei Schweinen, die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche.

Zugmaschine mit Spritzeinheit
© Kanton Aargau

Emissionsmindernde Ausbringverfahren

Emissionsmindernde Ausbringverfahren werden ab 2022 nicht mehr abgegolten.

Schonende Bodenbearbeitung

Der Beitrag für schonende Bodenbearbeitung fördert die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche. Es werden keine Beiträge ausgerichtet für das Anlegen von:

  • Kunstwiesen mit Mulchsaat
  • Gründüngungen und Zwischenkulturen
  • Weizen oder Triticale nach Mais

In 62a-Nitratgebieten und im Spezialgebiet Hallwilersee-Sanierung können zusätzliche Massnahmen umgesetzt werden Nitratprojekte.

Direktsaat, Streifensaat und Mulchsaat Fr. 250.–/ha

Einsatz von präzisen Applikationstechniken

Die Anschaffung von Neugeräten mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird mit dem Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik unterstützt.

Unterblattspritztechnik 75 % der Anschaffungskosten/Spritzbalken, maximal Fr. 170.–/Spritzeinheit
Driftreduzierende Spritzgeräte in Dauerkulturen 25 % der Anschaffungskosten, maximal Fr. 6'000.–/Spritzgebläse mit horizontaler Luftstromlenkung
25 % der Anschaffungskosten, max. Fr. 10'000.–/Spritzgebläse mit Vegetationsdetektor und horizontaler Luftstromlenkung
25 % der Anschaffungskosten, max. Fr. 10'000.–/ Tunnelrecyclingsprühgerät

Ausrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem

Für die Ausrüstung von vorhandenen und neu angeschafften Feld- und Gebläsespritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf wird ein Beitrag ausgerichtet. Er beträgt 50 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal Fr. 2'000.–.

Beitrag für die Ausrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf zur Reinigung von Geräten für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

Gesuchsformulare für einmalige Beiträge zur Spritzeninnenreinigung oder für den Einsatz präziser Applikationstechnik sind zusammen mit der entsprechenden Rechnung beim Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg, Othmar Eicher, 5722 Gränichen einzureichen.

Stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen

Der Beitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen (Mastschweine, Zuchtschweine, Ferkel) wird seit dem 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2026 ausgerichtet. Er beträgt 35 Franken pro Jahr und GVE. Das Agridea: Merkblatt Stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen gibt Auskunft über die Anforderungen, Anmeldebedingungen und weitere Details zur Massnahme. Insbesondere ist das Merkblatt NPr-Futter (PDF, 2 Seiten, 170 KB) Voraussetzung. Fachliche Informationen erhalten Sie bei Erich Huwiler (062 835 28 42).

Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln

Der Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, im Rebbau und im Zuckerrübenanbau wird seit dem 1. Januar 2018 für vier Jahre bis 2021 pro Hektare und Jahr ausbezahlt. Davon ausgenommen sind Flächen, die für den Beitrag für biologische Landwirtschaft berechtigt sind.

ObstbauFr. / ha und Jahr
Teilverzicht auf HerbizideFr. 200.–
Vollständiger Verzicht auf HerbizideFr. 600.–
Verzicht auf FungizideFr. 200.–
RebbauFr. / ha und Jahr
Teilverzicht auf HerbizideFr. 200.–
Vollständiger Verzicht auf HerbizideFr. 600.–
Teilverzicht auf FungizideFr. 200.–
Verzicht auf FungizideFr. 300.–
ZuckerrübenFr. / ha und Jahr
Mechanische Unkrautbekämpfung ab 4-Blatt StadiumFr. 200.–
Mechanische Unkrautbekämpfung ab SaatFr. 400.–
Vollständiger Verzicht auf HerbizideFr. 800.–
Verzicht auf Fungizide und InsektizideFr. 400.–

Fachliche Informationen erhalten Sie beim Pflanzenschutzdienst (062 855 86 31/062 855 86 84) vom Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg.

Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche

Der neue Beitrag für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche wird pro Hektare ausgerichtet für den Voll- oder Teilverzicht auf Herbizide ab der Saat/Pflanzung bis zur Ernte der beitragsberechtigten Kultur. 2019 sind nur Kulturen beitragsberechtigt, die im 2019 angesät oder gepflanzt wurden. Davon ausgenommen sind Biodiversitätsförderflächen, Flächen mit Zuckerrüben als Hauptkultur und Flächen, die für den Beitrag für biologische Landwirtschaft berechtigt sind. Der Beitrag ist bis 2021 befristet.

Bei Vollverzicht auf Herbizide dürfen auf 100 % der Fläche keine Herbizide eingesetzt werden. Bei Teilverzicht auf Herbizide dürfen zwischen den Reihen keine Herbizide eingesetzt werden. Die Bandbehandlung darf auf maximal 50 % der Fläche der Parzelle oder der Kultur erfolgen und muss in Reihen ausgebracht werden. Der Einsatz von Napropamide ist verboten. Folgende Aufzeichnungen müssen pro angemeldete Fläche geführt werden:

  • Eingesetztes Pflanzenschutzmittel mit Mengenangabe
  • Datum der Behandlung

Offene AckerflächeFr. / ha und Jahr
Reduzierter HerbizideinsatzFr. 250.–