
Der Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie Swisslos geht an die kantonalen Swisslos-Fonds/Lotteriefonds. Die Gelder dienen der Unterstützung gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke.
Der Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie Swisslos geht an die kantonalen Swisslos-Fonds/Lotteriefonds. Die Gelder dienen der Unterstützung gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke.
Der Kanton Aargau erhält – entsprechend seiner Einwohnerzahl und den im Kanton getätigten Wettumsätzen im Zahlenlotto jährlich einen Betrag in den Swisslos-Fonds.
Die Gelder werden vom Regierungsrat des Kantons Aargau nach den Bestimmungen der Swisslos-Fonds-Verordnung für gemeinnützige oder wohltätige Vorhaben in folgenden Hauptbereichen vergeben:
Der Regierungsrat genehmigt jeweils zum Jahresbeginn die Finanzplanung mit den Jahresschwerpunkten, bestimmt das für die Federführung eines Bereichs zuständige Departement und genehmigt die Jahresrechnung.
Die Gesuche werden von der Fachstelle Swisslos-Fonds bearbeitet. Diese entscheidet gestützt auf die Swisslos-Fonds-Verordnung (SLFV, Stand 1. Januar 2023) in Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und Departementen über Beiträge unter Fr. 20'000.–. Bei Beiträgen über Fr. 20'000.– wird Antrag an den Regierungsrat gestellt, der darüber beschliesst.
Die Unterstützung kann dabei in Form von Beiträgen, Defizitgarantien und zinslosen oder verzinslichen Darlehen erfolgen.
Bei Unterstützung durch Swisslos-Fonds-Beiträge muss das nebenstehende Logo (auch in schwarz-weiss erhältlich) in allen Kommunikationskanälen verwendet werden, es sei denn im Eröffnungsbrief wird die Verwendung des Kanton Aargau-Logos vorgegeben. Die Logos des Swisslos-Fonds stehen in Druckqualität zum Download bereit. Bitte beachten Sie das Manual zu deren Verwendung.