
Rechnungsstellende können ab dem 1. April 2019 ihre Rechnungen elektronisch an den Kanton Aargau übermitteln, ohne ihre Rechnung zu drucken oder mit der Post zu senden. So handeln Sie ökologisch und sparen Zeit und Geld.
Rechnungsstellende können ab dem 1. April 2019 ihre Rechnungen elektronisch an den Kanton Aargau übermitteln, ohne ihre Rechnung zu drucken oder mit der Post zu senden. So handeln Sie ökologisch und sparen Zeit und Geld.
Erstellen Sie Ihre Rechnung und konvertieren Sie diese in eine PDF-Datei. Diese Datei können Sie bequem via E-Mail direkt an das entsprechende Departement senden.
Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
Folgende E-Mail-Adressen müssen von den Lieferanten für die E-Rechnung verwendet werden:
Bitte klicken Sie auf untenstehendes Formular des Departements, dem Sie Rechnungen zustellen möchten. Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihre PDF-Rechnungen mittels "Datei hinzufügen" hoch. Danach auf "Einreichen" klicken.
Sie können vor dem Einreichen auch auf das Feld "Speichern" klicken. Damit können Sie das Formular inklusive Anhänge auf Ihrem Rechner abspeichern.
Falls Ihnen beim Öffnen des Formulars eine Fehlermeldung angezeigt wird, speichern Sie das Dokument zuerst auf Ihrem Desktop.
Viele IT-Systeme können bereits Datensätze für die elektronische Übermittlung von Rechnungen erzeugen. Die Übermittlung von Rechnungsdaten kann so über einen Service-Provider grösstenteils automatisiert erfolgen.
Der Kanton Aargau bietet ab Herbst 2019 die Möglichkeit an, über einen Service-Provider strukturierte elektronische Rechnungen direkt aus Ihrem IT-System zu empfangen. Dies ist insbesondere für Lieferanten interessant, die regelmässig und in grosser Anzahl Rechnungen an den Kanton Aargau stellen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Näheres darüber erfahren möchten.
Die Gerichte des Kantons Aargau können aus technischen Gründen noch keine E-Rechnungen empfangen. Für die Rechnungsstellung sind die gewohnten Postadressen zu nutzen.
Die bestehenden elektronischen Abrechnungsprozesse der Abteilung Gesundheit bleiben unverändert. Es sind weiterhin folgende Abrechnungstypen zu verwenden:
Bis auf Weiteres können Rechnungen auch auf dem Postweg an die zentrale Rechnungsstelle gesendet werden. Ob elektronisch oder auf Papier, alle Rechnungen werden beim Kanton Aargau digital weiterverarbeitet. Bitte vermerken Sie deshalb auf allen Rechnungen unsere Referenznummer. Nur so kann eine zügige Verarbeitung gewährleistet werden. Ohne Referenznummer kann unser Verarbeitungssystem die Rechnung nicht zuordnen. Die Folge ist eine Retournierung der Rechnung und dadurch eine Verzögerung der Zahlung.
Auf allen Rechnungen muss die Referenznummer angegeben werden, die Sie von uns bei der Bestellung erhalten. Diese stellt sicher, dass die Rechnung intern an die korrekten Bearbeiter/innen geleitet wird.
Allgemeine Information zur Struktur der Referenznummer:
Typ 1: Bei Bestellungen, die nicht im Bestellsystem verwaltet werden, wird Ihnen eine Zuweisungsnummer als Referenznummer mitgeteilt. Diese Nummer stellt sicher, dass Ihre Rechnung intern zügig und korrekt weiterverarbeitet wird. Beispiel: REF-40010004-QRZA.
Typ 2: Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt sowie die Abteilung Immobilien Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen werden Ihnen mehrheitlich Referenznummern angegeben, die der Bestellnummer im Bestellsystem entsprechen. Beispiel: 4600018564-10.
Neben der Bestellnummer sind der Zeitraum der Leistungserbringung, die Projektnummer und die Projektbezeichnung auf der Rechnung zu vermerken.
Staatskanzlei (SK)
Zentrale Rechnungsstelle
Postfach
5001 Aarau
Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI)
Zentrale Rechnungsstelle
Postfach
5001 Aarau
Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS)
Zentrale Rechnungsstelle
Postfach
5001 Aarau
Departement Finanzen und Ressourcen (DFR)
Zentrale Rechnungsstelle
Postfach
5001 Aarau
Departement Gesundheit und Soziales (DGS)
Zentrale Rechnungsstelle
Postfach
5001 Aarau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU)
Zentrale Rechnungsstelle
Postfach
5001 Aarau
Hinweis: Die Gerichte des Kantons Aargau sind von dieser Regelung ausgenommen. Papierrechnungen müssen direkt an die Rechnungsadresse der Gerichte gesendet werden.